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Bevölkerung

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Der Begriff Bevölkerung bezeichnet die Einwohner eines bestimmten Landes oder einer Region.


In der Wissenschaft ist die Bevölkerung das primäre Untersuchungsobjekt der Demografie, die sich mittels statistischer Methoden der Struktur und Entwicklung der Bevölkerung nähert. Die räumliche Verteilung der Bevölkerung in einem bestimmten Raum wird dabei sowohl von der Demografie wie auch der Bevölkerungsgeographie untersucht, die historische Entwicklung von Bevölkerungen von der Bevölkerungsgeschichte.


Inhaltsverzeichnis


1 Bevölkerung der BRD

  1.1 Bevölkerungsbegriffe im Einzelnen

    1.1.1 Ortsanwesende Bevölkerung

    1.1.2 Wohnbevölkerung

    1.1.3 Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

    1.1.4 Wohnberechtigte Bevölkerung

    1.1.5 Ausländische Bevölkerung

2 Bevölkerungszahlen ausgewählter Staaten

3 Siehe auch


Bevölkerung der BRD

Nach dem öffentlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Person als Einwohner Deutschlands, die in einer Gemeinde oder territorialen Einheit ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. dort wohnberechtigt ist; dies schließt die gemeldeten Ausländer ein.


Allerdings lassen sich hierbei mehrere Bevölkerungsbegriffe unterscheiden, die im Folgenden etwas näher erläutert werden. Je nachdem, welchen Begriff eine Kommune oder Region bei der Nennung der Einwohnerzahlen verwendet, kann es somit zu sehr unterschiedlichen Gesamtzahlen kommen. Insbesondere wird bei vielen Städten derjenige Begriff als Einwohnerzahl verwendet, welcher die höchste Einwohnerzahl der Stadt darstellt.


Bevölkerungsbegriffe im Einzelnen

Ortsanwesende Bevölkerung

Dieser heute meist nicht mehr verwendete Begriff beinhaltet alle Einwohner, die sich an einem bestimmten Stichtag an dem maßgebenden Ort aufgehalten haben. Dies führt vor allem zu Problemen bei Personen, die sich auf Reisen befanden und somit gelegentlich sowohl an ihrem Aufenthaltsort und oftmals auch noch an ihrem eigentlichen Wohnort gezählt wurden (Doppelzählung).


Wohnbevölkerung

Hierunter versteht man alle Einwohner, die am maßgebenden Ort ihre alleinige Wohnung haben bzw. bei Einwohnern, die mehrere Wohnsitze haben, nur diejenigen, die vom maßgebenden Ort aus ihrer Arbeit oder Ausbildung nachgehen. Es zählen also nur solche Personen als Einwohner, die am maßgebenden Ort ihren überwiegenden Aufenthalt haben. Die Frage, ob es sich hierbei um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt ist hier nicht maßgebend. Da in Universitätsstädten die Studenten meist nur mit einer Nebenwohnung gemeldet waren, war dies unerheblich. Sie zählten bei der Wohnbevölkerung mit, weil sie in der Regel in der Universitätsstadt ihren überwiegenden Aufenthalt haben.


Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung

Dieser heute von dem meisten Statistischen Ämtern verwendete Begriff umfasst alle Einwohner, die am maßgebenden Ort ihre alleinige Wohnung haben, oder bei Einwohnern mit mehreren Wohnungen, die Hauptwohnung. Man geht also davon aus, dass die Hauptwohnung auch der "überwiegende Aufenthalt" einer Person ist, wobei hiernach nicht mehr gefragt wird. Alle Personen mit Nebenwohnungen werden somit nicht mitgezählt. Da Stundenten - wie beim Begriff "Wohnbevölkerung" ausgeführt - oftmals nur einen Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt haben, zählen sie somit nicht zu den Einwohnern dazu. Viele Städte versuchen daher mit besonderen Angeboten (etwa kostengünstigeres Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln) die Studenten dazu zu bewegen, dass sie ihren Wohnsitz zur Hauptwohnung erklären.


Wohnberechtigte Bevölkerung

Dieser weitgehendste Begriff umfasst alle Einwohner, die mit Haupt- und mit Nebenwohnungen am maßgebenden Ort gemeldet sind, weil alle jene Einwohner amtlich gemeldet und somit "berechtigt" sind, an diesem Ort zu wohnen. Diese Einwohnerzahlen ergeben jedoch ein vollständig falsches Bild der Gesamtbevölkerung, weil Personen mit mehreren Wohnsitzen auch entsprechend mehrfach gezählt werden. Würde man die entsprechenden Einwohnerzahlen aller Städte und Gemeinden eines Landes aufaddieren, so hätte dieses bedeutend mehr Einwohner. Dennoch verwenden viele Städte den Einwohnerbegriff im Sinne der "wohnberechtigten Bevölkerung", um die Gesamtzahl der Einwohner entsprechend zu erhöhen. Bei Großstädten kann das mitunter mehrere Tausend Einwohner mehr bedeuten.


Ausländische Bevölkerung

Dieser Begriff umfasst in Deutschland jene Personen, die in Deutschland leben, jedoch nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind. Diese Personen sind ein Teil der zugewanderten Bevölkerung, zu der auch ehemalige Ausländer mit jetzt deutscher Staatsangehörigkeit und Aussiedler gehören.


Bevölkerungszahlen ausgewählter Staaten

Tabelle


Siehe auch



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