Berufliche Weiterbildung, auch als Fortbildung bezeichnet, ist eine Form der Erwachsenenbildung, die dazu dient, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten von Arbeitnehmern bzw. Arbeitslosen zu erhalten, zu erweitern oder dem aktuellen Kenntnisstand in einem Berufszweig anzupassen. (§1 Berufsbildungsgesetz Abs. 3. Geänderte Fassung vom 23. Dezember2002. BGBl. I S. 4621)
Der schnelle technologische Fortschritt in der Wissensgesellschaft, sowie die damit verbundene Notwendigkeit lebenslangen Lernens erfordern es, berufliche Fähigkeiten und berufliches Wissen auch nach der beruflichen Erstausbildung zu erhalten, anzupassen und zu erweitern. In einigen Berufen z.B. im Therapiebereich wird berufliche Weiterbildung als unumgänglich angesehen und die Praxiserlaubnis an eine regelmäßige Teilnahme gekoppelt. In anderen Berufen ist Weiterbildung ein Muss, um sich gegenüber Konkurrenten behaupten zu können, ebenso ist berufliche Weiterbildung für Arbeitslose oder für Frauen nach der Familienphase von Vorteil, um die Wiedereinstiegschancen in eine Berufstätigkeit zu erhöhen.
Soweit es sich nicht um von der Bundesagentur für Arbeit oder andere Kostenträger finanzierte Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose oder Rehabilitanden handelt, ist berufliche Weiterbildung eine freiwillige Anstrengung des Arbeitnehmers, für deren Kosten er selbst aufzukommen hat. Von daher ist die berufliche Weiterbildung auch zu unterscheiden von betrieblicher Weiterbildung, wobei ein Unternehmen auf seine Kosten Mitarbeiter fortbildet bzw. fortbilden lässt. Einen Sonderfall der beruflichen Weiterbildung stellt die Umschulung in einen von der Erstausbildung unterschiedlichen Beruf dar. Eine neue Form der beruflichen Weiterbildung, die Theorie und Praxis zu verbinden sucht, ist das learning on the job, die dazu dient, einen Arbeitnehmer auf einem neuen, aber der bisherigen Tätigkeit ähnlichen Arbeitsplatz einzuarbeiten.
Anbieter von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sind öffentliche und private Träger der Erwachsenenbildung.
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