Ein Bahnsteig (Schweizerisch: Perron) ist eine befestigte Plattform, die parallel zu einem Eisenbahngleis angelegt wurde um das Ein- und Aussteigen in bzw. aus Zügen zu erleichtern. Man findet sie deshalb nur in Bahnhöfen oder an Haltepunkten (Haltestellen).
Um den bequemen und sicheren Zustieg zu ermöglichen sind die Bahnsteige gegenüber der Schienenoberkante (SO) je nach Strecke um bis zu etwa einem Meter erhöht. Die genauen Bahnsteighöhen richten sich nach den überwiegend eingesetzten Fahrzeugen sowie den angewendeten gesetzlichen Regelungen. Ein Bahnsteig, der höher als etwa 40 cm über Schienenoberkante liegt, bezeichnet man als einen Hochbahnsteig.
In Deutschland legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 38 cm bis maximal 96 cm fest und empfiehlt eine Bahnsteighöhe von 76 cm, bei S-Bahnen 96 cm. Bei Bahnen nach BOStrab darf der Bahnsteig nicht höher als der Fahrzeugboden liegen, bei Einsatz moderner Niederflurfahrzeuge beträgt die Bahnsteighöhe somit meist etwa 30 cm.
Der Bahnsteig ist als Teil des Bahnhofsgeländes Privateigentum des Bahnhofsbetreibers, der Zutritt wurde bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts von den Bahngesellschaften reglementiert. Zum Betreten des Bahnsteigs mußten separate Bahnsteigkarten gelöst werden - der Aufenthalt war also gebührenpflichtig. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der sarkastische Hintersinn eines Worts Lenins, mit dem er die Obrigkeitshörigkeit und Unfähigkeit der Deutschen zur Revolution geißelte: "Wenn ein Deutscher einen Bahnhof besetzen will, dann kauft er sich erst mal eine Bahnsteigkarte". Heute kann man sich auf der Mehrheit der Bahnsteige ungehindert wie im öffentlichen Raum aufhalten, lediglich einige U- oder S-Bahnen erlauben den Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis oder entsprechender Bahnsteigkarte.
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