Beim Autopsieprinzip oder Autopsieverfahren (kurz Autopsie) im Bibliothekswesen und der Dokumentation werden die einzelnen Dokumente wie Bücher, Aufsätze und Artikel anhand vorliegender Orginale erfasst. Dies verringert die Übernahme von Fehlern aus Vorlagen zweiter Hand. Eine Autopsie ist in mehreren bibliothekarischen Regelwerken vorgeschrieben.
Das Autopsieprinzip lässt sich auch auf andere Bereiche übertragen. Dabei dürfen nur Aussagen getroffen werden, die selbst überprüft oder erfahren wurden. Werden unrichtige Angaben von Anderen übernommen, kann es zu einer Art Matthäuseffekt kommen. Häufig anzutreffende Angaben werden dabei häufiger ohne eigene Überprüfung übernommen. Dieser sich selbst verstärkende Effekt führt zu populären Irrtümern wie beispielsweise der nicht-belegbaren Zuschreibung von Zitaten zu berühmten Persönlichkeiten.
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