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Auszubildender

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Ein Auszubildender (auch Lehrling, Stift, umgangssprachlich Azubi oder Azubine) erlernt einen Ausbildungsberuf.


Die in Deutschland und in den Nachbarländern verbreitetste Form ist die Duale Berufsausbildung, welche die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie aus der Berufsschule verbindet.


Die Ausbildungsdauer beträgt, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss des Auszubildenden, zwei bis dreieinhalb Jahre.


Während ihrer Ausbildung erhalten Auszubildende kein Gehalt oder Lohn sondern eine Ausbildungsvergütung. Sie sind von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer bestimmten Höhe befreit.


Die Bezeichnung Stift ist vor allem noch in der Schweiz und im süddeutschen Raum verbreitet, im übrigen Deutschland ist sie mittlerweile unüblich geworden. In der Literatur lebt sie weiter.


Die Ausbildung wird mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung darf der Auszubildende im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle und im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter führen. Im Dienstleistungsbereich war früher Gehilfe gebräuchlich, das zunehmend durch Fachangestellter abgelöst wird.


Im Gartenbau führt man nach bestandener Prüfung die Berufsbezeichnung Gärtnergehilfe.


In Österreich wird er als Lehrling bezeichnet.


Die Lehrausbildung beginnt üblicherweise nach dem Pflichtschulabschluss und dauert zwischen drei und vier Jahre.


Als Abschluss macht ein Lehrling die Lehrabschlussprüfung.


Während der Lehrzeit ist er wie andere auch sozialversichert und bekommt eine Lehrlingsentschädigung.


Nach der Prüfung ist er - wie in Deutschland - Geselle oder Facharbeiter.


Diese Prüfung ist Voraussetzung, um Meister zu werden und den Zugang zu einigen selbständigen Berufszweigen zu bekommen.


Diese Berufsliste ist taxativ und wurde in letzter Zeit seitens der Politik zu gunsten der "freier Berufe" verkürzt.


Die Betriebe greifen zwar gerne auf ausgebildete Facharbeiter zurück, doch nicht alle Firmen bilden gerne aus. Deshalb werden von öffentlichen Stellen immer wieder Vergünstigungen geboten, um die Ausbildungsquote zu heben.


Die Ausbildung wird dual ausgeführt. Neben der praktischen Ausbildung in einem Betrieb muss der Lehrling die Berufschule besuchen.


Diese kann je nach Bundesland und Branche einige Wochen pro Lehrjahr oder einzelne Tage jede Woche erfolgen.


Siehe auch: Ausbilder, Ausbildungsinitiationsriten, Kolbenrückziehfeder, Duale Ausbildung, Berufsbildungsgesetz


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