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Außenfinanzierung

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Kapital, das nicht aus dem Leistungserstellungsprozess des Unternehmens stammt, sondern von außen zugeführt wird und somit zur Finanzierung beiträgt, ist Kapital der Außenfinanzierung. Der Unternehmer, beziehungsweise der Eigentümer oder die Aktionäre haben die Möglichkeit, dem Unternehmen Eigenkapital zuzuführen. Hierfür werden Einlagen getätigt, wobei man von einer Eigenfinanzierung beziehungsweise einer Beteiligungsfinanzierung spricht. Allerdings kann sich das Unternehmen auch über Kredite finanzieren (über Fremdkapital), wobei man von einer Fremdfinanzierung spricht.


Fremdfinanzierung

Fremdfinanzierung betrifft in aller Regel eine Finanzierung durch Kredite, das heißt das Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in das Unternehmen. Da aber keine Mitspracherechte und keine Beteiligung am Gewinn / Verlust existiert, wird zur "Entschädigung" ein Zins bezahlt.


Darüber hinaus muss der Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.


Kredite werden gewöhnlich nach ihrer Laufzeit unterschieden:




Eigenfinanzierung

Auch zur Außenfinanzierung gehört die Eigenfinanzierung, welche auch unter "Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung" bekannt ist. Wie der Name schon sagt, wird Eigenkapital von außerhalb des Unternehmens zugeführt.


Dabei wird zwischen emissionsfähigen (AG, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (OHG, GmbH, KG, eG) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen.


Statt dessen müssen die Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (nur begrenzt möglich wegen limitierten Vermögen der Gesellschafter) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden, ändern sich die bisherigen Machtstrukturen.


Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen Kommanditisten bis hin zur relativ schwierigen Aufnahme (Formvorschriften) eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.


Sonderformen: Leasing, Factoring, Asset Backed Securities (ABS)

siehe auch: Leasing


Factoring ist grundsätzlich eine Form des Outsourcing. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens oder ein Ausschnitt daraus an die Factoring-Gesellschaft verkauft und im Gegenzug erhält man die sofortige Zahlung des Kaufpreises. Meist werden 90% bevorschusst. Die restlichen 10% werden ausbezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird.


Beim Factoring handelt es sich um einen "true sale", dass heißt, die Factoring-Gesellschaft wird Eigentümerin der Forderung und hat damit auch das Ausfallrisiko.


Unterschieden werden a) das "Inhouse-Verfahren" (das Debitorenmanagement wird vom Forderungsverkäufer selbst weitergeführt) und


(b) das "Full-Service-Verfahren" (das Forderungsmanagement wird vom Factor übernommen).


Weiterhin gibt es das


(a) "stille Verfahren" (der Forderungsverkauf wird gegenüber den Debitoren nicht offen gelegt. - Immer nur im Zusammenhang mit dem Inhouse-Verfahren und nur bei guten Bonitäten) und das


(b) "offene Verfahren" (der Forderungsverkauf wird den Kunden angezeigt).


Ein Sonderfall ist das Fälligkeitsfactoring, dass die Forderungen zu 100% gegen Ausfälle absichert, aber keine Finanzierungsfunktion hat.


Vorteile des Factoring sind:


  • Schonung der Liquidität
  • kein Ausfallrisiko
  • Kosteneinsparungen auf Personal- und Serviceebene
  • Zeiteinsparungen
  • Professionalisierung des Debitorenmanagements (bei kleineren Unternehmen)
  • Verbesserung des Unternehmensratings, v.a. durch Bilanzverkürzung und einhergehende höhere Eigenkapitalquote
  • Verbreiterung der Finanzierungsbasis und ggf. größere Unabhängigkeit von der/n Hausbank(en)


Nachteile sind:


  • hohe Kosten durch Factoring-Gesellschaft, die ein Teil des Risikos über den Preis auf den Factoring-Kunden abwälzt


Asset Backed Securities (ABS) ist ein Spezialform des Factorings. Hierbei werden die Forderungen (Assets) nicht an einen Factor, sondern an ein speziell eingerichtete Ankaufsgesellschaft (SPV) verkauft, die diese verbrieft (Securisation) und als Commercial Papers (CP) am Kapitalmarkt platziert. Käufer dieser CPs sind institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen.


Um die Ausfallrisko der Anleger zu verringern, werden die zugrundeliegenenden Forderungen weitreichend abgesichert (credit enhancement z.B. durch eine Warenkreditversicherung oder durch Fälligkeitsfactoring) und die Ankaufsgesellschaft von Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody's oder Fitch) beurteilt.


Im Vergleich zum Factoring ist die Finanzierung deutlich günstiger. Allerdings ist ABS nur für große Unternehmen (Umsatz > 500 Mio. EUR) geeigent. Inzwischen gibt es auch Varianten für mittelständische Unternehmen (M-ABS), indem Forderungsbestände mehrerer Unternehmen in einem Pool gebündelt werden. Für diese Variante ist ein Forderungsbestand von mindestens 5 Mio. EUR erforderlich.


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