Ein Auslieferungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Staatenverbunden (z.B. die EU) über das Überstellen von jeweils im anderen Land per Haftbefehl gesuchten Verdächtigen.
Auslieferunsgabkommen sind regelmäßig bilateraler Natur. In einem Auslieferungsabkommen wird geregelt, bei welchen Straftaten und welcher zu erwartender Strafe ein Verdächtiger ausgeliefert wird.
Ein aktuelles Beispiel für ein wichtiges Auslieferungsabkommen ist das zwischen der EU und den USA geschlossene Abkommen.
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