wer ist, was ist, wo ist, wann war, was war - Lexikon / Chronik / Biografie / Wissen - Ausländergesetz


Werbung

Produkte / Services :|: Chronik CD :|: als Startseite | zu den | empfehlen :|: Impressum
Lexika @ InfoBitte.de :|: Universal-Lexikon | WeltKunst | Geteiltes Deutschland | Zweiter Weltkrieg
WeltChronik.de :|: Welt | Deutschland | Kultur/Kunst/Technik :|: BildDatenBank :|: Biografien

Navigation

WeltChronik
Deutsche Chronik
KulturChronik
Biografien
Bilddatenbank
Kalenderblatt
Epochen
Lexika @ InfoBitte.de
Produkte

Suchfunktionen
Chronik-Jahr direkt

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'
PARTNER
Ahnenforschung

Quellen für die Schule

FREE 4 WebMasters

Wir haben eine ganze Palette kostenloser Angebote von uns
für WebMaster und HomePage Besitzer aufbereitet

Holen Sie sich hier ab

was Sie gerne einsetzen würden
Suchfunktionen, Kalenderblatt, uam
für Ihre WebSite



Ausländergesetz

ein InfoBitte / WeltChronik
Sach-Artikel (Enzyklopädie / Lexikon)

Entwickelt von ICA-D aus der XML-Version der deutschen WikiPedia
© 2004/2005 ff by de.wikipedia.org, teilw. by ICA-D
blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Das Ausländergesetz (AuslG) bildet zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz die beiden wesentlichen Elemente im deutschen Ausländerrecht. Zum Ausländergesetz ist eine Durchführungsverordnung (DVAuslG) ergangen.


Tabelle


Das Ausländergesetz definiert den Ausländer als Umkehrschluss aus Art. 116 GG, als denjenigen, der nicht Deutscher ist. Ausgenommen von der Anwendung des Ausländergesetzes sind die Angehörigen des konsularischen bzw. diplomatischen Dienstes und Personen, die Freizügigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz genießen (insbesondere Bürger der Europäischen Union) (§ 3). Für sämtliche Ausländer, auf die dieses Gesetz anwendbar ist, besteht allerdings Passpflicht (§ 4).


Inhaltsverzeichnis


1 Aufenthalt

2 Strafvorschriften

3 Zuwanderungsgesetz

4 Weblinks


Aufenthalt

Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Ausländergesetz genehmigungsbedürftig. Daher ist eine so genannte Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, die regelmäßig befristet ist. In der Regel ist die Aufenthaltsgenehmigung an einen Aufenthaltszweck gebunden. Dagegen kann eine Aufenthaltserlaubnis ohne einen solchen Aufenthaltszweck ausgesprochen werden. Damit sind auch die Familienangehörigen insbesondere die Ehegatten berechtigt, in die Bundesrepublik einzureisen. Hierfür wird regelmäßig eine Aufenthaltsbewilligung ausgesprochen (die nur von vorübergehender Dauer ist). Ist dem Ausländer aus humanitären Gründen der Aufenthalt zu gestatten, so wird eine Aufenthaltsbefugnis (auf maximal 2 Jahre) ausgesprochen.


Nach Beendigung des Aufenthalts oder Wegfall des Aufenthaltsgrundes ist der Ausländer verpflichtet, auszureisen. Kommt der Ausländer der Ausreisepflicht nicht nach, kann er abgeschoben werden, wenn er nicht als politisch Verfolgter den Schutz vor Abschiebung genießt. Gefährdet der Ausländer die innere Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kann er ausgewiesen werden.


Dafür kann auch sog. Abschiebehaft angeordnet werden, die im Rahmen der Amtshilfe von den Justizvollzugsanstalten (Zuständigkeit: Justizministerien) für die jeweiligen Innenministerien vollstreckt werden.


Strafvorschriften

Die unerlaubte Einreise, die Eingehung von Scheinehen, um einen Aufenthalt zu erschleichen, die Einschleusung von Ausländern, der Aufenthalt ohne Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befugnis ist mit Strafe bewehrt. Die Vorschriften der §§ 92-92b gehören damit zum Nebenstrafrecht.


Zuwanderungsgesetz

Mit der Verabschiedung des sog. Zuwanderungsgesetz und desseb Inkrafttreten wird eine länger erwartete Modernisierung des Ausländerrechts erhofft. Damit tritt das Ausländergesetz zum 1. Januar 2005 außer Kraft und wird vom neuen Aufenthaltsgesetz abgelöst.


Weblinks



blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter




Wörterbuch


Produkte
2000 Jahre
Chronik CD-ROM


Kalenderblatt in
Schmuckblatt
Ausführung


Geburtstags-Bios

Suchen/Google-Ads
Kalenderblatt
druckfertig
( DirectDownloads )
Kalenderblätter
druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter
zum Selbstdrucken

im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5
über Click&Buy
JAN | FEB | MÄRZ
APRIL | MAI | JUNI
JULI | AUG | SEPT
OKT | NOV | DEZ

Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen
Andere Einzeltage
oder Zahlungsarten

bitte HIER bestellen


© 2000 ff by ICA-D, D-76751 Jockgrim, Germany
Verantwortlich im Sinne des Presse- und Multimedia-Rechts: Dipl.-Ing. Rainer Detering, Waidweg 18, 76189 Karlsruhe


| Immer | Unsere | InfoBitte weiterempfehlen
KALENDERBLATT von HEUTE | SUCH-Funktionen ALLE und nach BEREICHEN | Startseite
Welt-Chronik | Kunst-, Kultur-, Technik-Geschichte | Deutsche Chronik | 2000 Biografien | Bild-Datenbank
Gesetzestexte | SkateGuide | Online Jigsaw Puzzles | GeschenkTip | Produkte, Services, Impressum



*NEU* bei InfoBitte *NEU*



die deutsche WikiPedia
bei InfoBitte.de mit
650,000 Querverweisen zu
2000 Jahre Chronik



InfoBitte
Portal zu Portalen
Hauptseite


Suchfunktionen

Wissen, Biografien, Geschichte
besser gezielt suchen mit
domain-Filterung

die Links führen im neuen Fenster
zu den jeweiligen Hauptseiten,
das Anklicken eines Buttons zur
Filterung für die Google-Suche



Google
Lexika @ InfoBitte.de

ib InfoBitte.de (alle Lexika)
ib Universal-/Hand-Lexikon
die WikiPedia @ InfoBitte
ib L. WeltKunstGeschichte
ib L. Geteiltes Deutschland
ib L. Zweiter Weltkrieg

2000 Jahre Chronik

WeltChronik.de (Texte)
  
WeltChronik auf CDROM
deutsche Geschichte
Kultur-/TechnikGeschichte
WeltChronik Bilder
Chronik Biografien

Google
2000 Jahre Chronik
offline auf CDROM

Hier Kaufen


WeltChronik Jahr...
(eigene Suchfunktion)

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'





Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin