Ein Ausfuhrzoll ist eine steuerähnliche Abgabe, die bei der Ausfuhr von bestimmten Waren erhoben wird. Da es üblicherweise im Interesse eines Landes ist, Waren an das Ausland zu verkaufen, da es so Einnahmen erzielt, wird diese spezielle Form eines Zolls nur selten erhoben. Zur Anwendung kommen kann er in Situationen, in denen eine Knappheit des exportierten Gutes auf dem Markt des Ausfuhrlandes droht.
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