Unter einem Ausbildungsbetrieb versteht man in Deutschland einen Betrieb oder ein Unternehmen mit der Berechtigung, in einem anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Voraussetzung ist hier, dass der Betrieb einen anerkannten Ausbilder beschäftigt. Die Ausbildungseignung der Betriebe wird von den zuständigen Kammern überwacht. Die Ausbildung wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Form der dualen Ausbildung ausgeführt und überwacht.
Aktuell: Für den Beginn von Berufsausbildungen zwischen dem 01.08.2003 bis 31.07.2008 sind potenzielle Ausbilder von der Bundesregierung vom Nachweis der Ausbildereignung befreit.
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