Bis zum In-Kraft-Treten der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Januar2003 war die Verordnung über Aufzugsanlagen - Aufzugsverordnung (AufzV) (in der Fassung vom 19. Juni1998 (BGBl. I S. 1410)) die Spezialregelung für das Errichten und Betreiben von Aufzugsanlagen in Deutschland.
Zunächst basierte die Aufzugsverordnung auf der Gewerbeordnung, später war das Gerätesicherheitsgesetz die Ermächtigungsgrundlage für die Aufzugsverordnung.
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