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Asset Backed Securities

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Asset-Backed Securities (ABS) sind Wertpapiere oder Schuldscheine, die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich dem Zweck der ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, »SPV") zum Gegenstand haben. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand unverbriefter Forderungen ("assets") gedeckt ("backed"), die auf die SPV übertragen werden und im wesentlichen den Inhabern der Asset-Backed Securities (Investoren) als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen.


Es erfolgt meist eine Verbriefung der Zahlungsansprüche in handelbare Wertpapiere, die von der SPV emittiert werden. Bei den Zahlungsansprüchen, die hierbei verbrieft werden, handelt es sich i.d.R. um nach bestimmten Diversifikationsregeln zusammengefaßte Finanzaktiva eines Unternehmens. Das SPV ist ausschließlich für die Verbriefung dieser Forderungen gegründet und hält als einziges Aktiva das Risiko aus diesem diversifizierten Forderungspool. Auf dieser Basis werden handelbare Wertpapiere emittiert, die aufgrund der Diversifikation des zugrundeliegenden Risikos i.d.R. ein besseres Risiko darstellen. Die Einlösung der seitens der SPV emittierten Wertpapiere erfolgt bei Endfälligkeit aus dem Cashflow der eingezogenen Forderungen.


Fast alle Forderungsarten können die Basis für Asset Backed Securities bilden, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Übertragbarkeit des rechtlichen Eigentums, die Generierung von regelmäßigem und zuordnungsfähigem Cashflow sowie historische Performancedaten. Vorzugsweise werden in den Pool Finanzaktiva mit durchschnittlichem Bonitätsrisiko und einer Laufzeit von mehr als einem Jahr eingebracht und durch Diversifizierung und Übersicherung auf ein sehr gutes Bonitätsrisiko hochgestuft. Vornehmlich handelt es sich dabei um Forderungen aus Krediten, hochverzinslichen Anleihen, Hypotheken, Kreditkartengeschäften, Lizenz- und Franchisegeschäften, anderen Vermögensgegenständen, Leasingverträgen sowie Lieferungen und Leistungen. Im Fachjargon wird dann von Collaterized Loan Obligations (CLO’s), Collaterized Bond Obligations (CBO’s), Collaterized Debt Obligations (CDO’s), Collaterized Mortgage Obligations (CMO’s), Credit Card ABS oder von Trade Receivable ABS gesprochen.


Die Zahlungsströme, die zur Sicherung der Wertpapiere (i.d.R. Commercial Paper und Medium Term Notes) dienen, können zu einem anderen Zeitpunkt eingehen als die Zahlungen, die unter den Wertpapieren fällig sind. Insofern ist ein enges Zins- und Cashflow-Management für dieses Produkt notwendig. Um eventuell entstehende Liquiditätslücken aufzufangen, erfolgt neben der Finanzierung der Forderungen über die Wertpapiere, die Bildung einer Liquiditätsreserve durch eine »back-up" Linie. Diese wird ebenfalls von den Rating-Agenturen, die u.a. davon auch ihr Rating abhängig machen, als sichtbares Zeichen für die Investoren verlangt.


Forderungsausfälle des auf diese Weise finanzierten Forderungspools werden durch verschiedene Sicherheitsmechanismen abgefangen. Zum einen besteht die Möglichkeit den Forderungspool mit einem »Cash-Abschlag" (Discount) an die SPV zu übertragen. Diese so erzielte Übersicherung durch im Pool befindliche Forderungen soll mögliche Ausfälle abdecken. Alternativ kann die Besicherung aus der Cashflow Struktur oder durch eine Garantie außenstehender Dritter, des Forderungsverkäufers sowie einer verbundenen Gesellschaft oder z.B. einer Kreditversicherung erfolgen.


Aufgrund der üblicherweise bei dem SPV nicht vorhandenen Kapazitäten und um z.B die Geschäftsbeziehung des verkaufenden Unternehmens zu seinen Schuldnern nicht zu belasten, wird die Verwaltung und der Einzug der Forderungen i.d.R. nach wie vor vom Forderungsverkäufer übernommen.


Um für alle Parteien die gewünschten positiven Aspekte zu erzielen, ist Voraussetzung, daß eine Übertragung der Forderungen in das Vermögen des SPV erfolgt und damit eine Trennung des Kreditrisikos der zugrundeliegenden Forderungen von dem Kreditrisiko des verkaufenden Unternehmens (Originator) gewährleistet ist. Konsequenterweise wird mit dieser Handhabung sichergestellt, daß das forderungskaufende SPV nicht zum Konsolidierungskreis des Originators gehört und somit die Aktivierungspflicht der Forderungen bei der SPV angesiedelt wird.


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