Assessor ist eine Bezeichnung, die von Personen geführt werden darf, die nach dem Absolvieren des Referendariats eine zweite staatliche Prüfung (insbesondere bei Juristen und Lehrern üblich) abgelegt haben. Früher war der Assessor derjenige Beamte des höheren Dienstes, der noch auf Probe im Staatsdienst stand. Stattdessen wird heutzutage an die Dienstbezeichnung "zur Anstellung" (oder kurz z.A.) angehängt.
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