Ein Artikel (v. lat.: articulus, Abschnitt, Teilchen, dim. v. artus Gelenk, Glied) ist
1. in der Publizistik ein Aufsatz, Abhandlung oder Beitrag ("ein Artikel für Wikipedia")
2. im Rechtswesen ein mit einer Nummer gekennzeichneter Abschnitt eines Gesetzes ("Artikel des Grundgesetzes") oder eines völkerrechtlichen Vertrages, innerhalb dessen es eine weitere Unterteilung in einzelne Paragraphen geben kann (siehe Gesetzesartikel)
5. in der Grammatik eine Wortart, die das Substantiv identifizierend (meine Uhr), individualisierend (diese Lampe) oder generalisierend (der Mensch) markieren kann (siehe Artikel)
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