Dr. Arndt war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in den 1920er Jahren in Berlin als Rechtsanwalt in der Kanzlei des berühmten Strafverteidigers Prof. Dr. Max Alsberg tätig. Nach dem Ausscheiden aus dieser Kanzlei war er als Richter tätig. So war er 1929 Berichterstatter im Prozess gegen George Grosz wegen Gotteslästerung. 1933 legte er sein Richteramt nieder, da er "nicht bei denen mitmachen" (gemeint waren die Nationalsozialisten) wollte. Er ließ sich daraufhin erneut als Rechtsanwalt in Berlin nieder und vertrat neben Wirtschaftsunternehmen auch politisch Verfolgte wie Wilhelm Leuschner und Theodor Leipart. Seit 1943 wurde er, der als so genannter Halbjude eingestuft worden war, zur Zwangsarbeit bei der Organisation Todt verpflichtet.
Im August 1945 wurde Arndt als Rechtsanwalt und Notar in Marburg zugelassen. Im November desselben Jahres wechselte er als Ministerialrat in das hessische Justizministerium und trat der SPD bei. 1948/49 gehörte er dem Wirtschaftsrat an, wo er Vorsitzender des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Beamtenrecht sowie des Sonderausschusses für Wertpapierbereinigung und des Sonderkomitees "DM-Eröffnungsbilanz" war. Von 1949 bis 1969 war er Bundestagsabgeordneter. 1949 bis 1961 wirkte er als Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Außerdem war er von 1949 bis 1957 stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht und 1951/52 stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überprüfung von Missständen in der Bundesverwaltung (Platow-Ausschuss). Kurzfristig war er 1963/64 Senator für Wissenschaft und Kunst in Berlin.
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