Unter argumentum lege non distinguente versteht man das juristische Argument, dass ein bestimmtes Gesetz oder Rechtssatz nicht unterscheidet und daher der zu entscheidende Fall nicht anders zu behandeln ist, als ein bestimmter anderer Fall mit abweichendem Sachverhalt.
Literatur
Mayer-Maly, Theo und Nipperdey, Hans Carl, Risikoverteilung in mittelbar von rechtmäßigen Arbeitskämpfen betroffenen Betrieben, S. 26.
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