Arbeitmarktpolitik ist das politische Handeln eines Staates oder Staatenbundes und seiner arbeitsmarktorientierten Institutionen, um die Situation der ArbeitnehmerInnen im Arbeitsmarkt und den Zugang von Arbeitswilligen zur Erwerbsarbeit zu verbessern bzw. zu ermöglichen.
Im engeren Sinn meint Arbeitsmarktpolitik die institutionellen, prozessualen und entscheidungsinhaltlichen Dimensionen des polit. Handelns, das darauf gerichtet ist, Art und Umfang der "passiven" wie der "aktiven" Arbeitsmarktpolitik verbindlich zu regeln.
Die "passive" Arbeitsmarktpolitik regelt die kompensatorischen Leistungen für Einkommensausfälle infolge von Arbeitslosigkeit. Die "aktive" Arbeitsmarktpolitik die - nach sozialen Gruppen, Regionen, Betrieben oder Industrien differenzierten Maßnahmen zur Beeinflussung der Beziehungen zwischen dem Angebot und der Nachfrage auf und zwischen über- und innerbetrieblichen Arbeitsmärkten.
Arbeitsmarktpolitik im weiteren Sinn ist darauf ausgerichtet, das Arbeitskräfteangebot und die Arbeitskraftnachfrage sowie die Beziehungen zwischen beideb Größen gesamtwirtschaftlich zu steuern, also ohne gezielte Differenzierung z.B. nah Betrieb, Industriezweig oder Region
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