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Arbeitsmarkt

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Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, aber nicht ein freier Markt nach Adam Smith.


Der Arbeitsmarkt ist ein Markt für Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber erbringt.


Der Arbeitsmarkt umfasst nicht die gesamte Bevölkerung, sondern nur die so genannten Erwerbspersonen, das sind Personen, die eine Arbeit ausüben oder suchen, dazu zählen auch die Selbständigen. In Deutschland im Jahr 2001 immerhin 3.632 Mio. von insgesamt 36.816 Mio. Erwerbstätigen.


Die im allgemeinen Bewusstsein wichtigste Kennzahl des Arbeitsmarktes ist die Arbeitslosenquote, das ist der Anteil der Personen die eine Arbeit suchen, gemessen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen.


Diese Arbeitslosenquote wird in verschiedenen Ländern verschieden gemessen, in dem die Definition für "Arbeit suchen" unterschiedlich gehandhabt wird.


Eine Arbeitslosenquote von 0% kann es nicht geben, da durch die natürliche Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt immer einige Personen eine Arbeit suchen. Die Definition von Vollbeschäftigung über die Arbeitslosenquote wurde deshalb seit den 60er Jahren so definiert:




Die schleichende Erhöhung ist auf die Gewöhnung an höhere Arbeitslosenzahlen zurückzuführen.


Die Arbeitslosenquote kann auf der Zugangsseite durch folgende Faktoren verändert werden:


  • Jemand kommt neu auf den Arbeitsmarkt. Entweder nach der Ausbildung oder nach einer längeren Pause, in der er nicht mehr als arbeitssuchend zählte.
  • Jemand wechselt die Arbeitsstelle und lässt sich in der Zwischenzeit als arbeitssuchend registrieren
  • Jemand verliert die Stelle und lässt sich als arbeitssuchend registrieren


Auf der Abgangsseite kommen folgende Faktoren in Frage


  • Jemand erhält eine Stelle
  • Jemand scheidet dauerhaft oder vorübergehend aus dem Erwerbsleben aus


Es ist offensichtlich, dass so nie von einer objektiven Arbeitslosenquote gesprochen werden kann. Werden aus der Registrierung als Arbeitssuchender keine Vorteile wie Sozialleistungen (unmittelbare Zahlungen, Versicherungsschutz) erworben, so wird jemand, der die Stelle wechselt kaum die Mühe der Registrierung auf sich nehmen. Wird die Definition für arbeitssuchend verschärft, so fällt die Arbeitslosenquote auch. Da diese Rahmenbedingungen international sehr unterschiedlich sind, ist ein Vergleich der Arbeitslosenquote sehr schwierig.


Hinzu kommt, dass es den Arbeitsmarkt einer Volkswirtschaft nur als statistische Größe gibt. Die einzelnen Teilmärkte können sich zum gleichen Zeitpunkt fundamental voneinander unterscheiden. Man denke nur an die Teilmärkte EDV-Dienstleistungen und Montan-Industrie Ende des zwanzigsten Jahrhunderts.


Lässt man die oben geschilderten statistischen Probleme außen vor, so bleiben aber immer noch erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Volkswirtschaften und auch im zeitlichen Verlauf übrig. Die Suche nach den Steuergrößen auf dem Arbeitsmarkt und damit nach den Ursachen für diese Differenzen und Schwankungen ist Gegenstand der Volkswirtschaftslehre. Hierzu wurden eine Unzahl von, sich durchaus widersprechenden, Theorien geschaffen.


Es hat sich in der deutschen Sprache festgesetzt, denjenigen, der die Arbeit gibt (verrichtet), den Arbeitnehmer zu nennen, während der, der die Arbeit nimmt (Arbeitsleistung entgegennimmt), Arbeitgeber genannt wird. Um Begriffsverwirrung zu vermeiden wird im folgenden vom Arbeiter (Dienstleistungserbringer) und Unternehmer (Dienstleistungsempfänger) gesprochen.


Die Dienstleistungen, die auf dem Arbeitsmarkt gehandelt werden, unterscheiden sich von anderen Dienstleistungen (z. B. einen Haarschnitt beim Friseur) vor allem in diesen Punkten:


  • Der Arbeiter bringt fast kein eigenes Sachkapital (Büros, Computer, etc.) für seine Dienstleistung ein, sondern lediglich seine Fähigkeiten und Fertigkeiten; das notwendige Sachkapital wird vom Unternehmer gestellt.
  • Der Arbeiter hat in der Regel nur einen Kunden, nämlich den Unternehmer
  • Der Arbeiter wechselt den Kunden im Vergleich selten (zwischen mehreren Monaten und vielen Jahren statt zwischen 30 Minuten und einigen Monaten)


Aktuelle Entwicklungen in Deutschland

Seit knapp einem Jahr wird auf den Arbeitsmarkt für bezahlte Arbeit das Arbeitsverhältnis in drei verschiedene Arten aufgeteilt: In Minijob (Bruttoverdienst bis 400 €/Monat), den Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 400-800 €/Monat) und dem regulären Beschäftigungsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800 €/Monat). Dazu abgestuft werden entsprechend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingezogen. Die Neuregelung beruht auf dem Hartz-Konzept und soll im Ergebnis mehr Beschäftigung bringen.


Siehe auch: Agenda 2010, Midijob, Altersdiskriminierung


Statistische Daten für Deutschland: http://www.destatis.de/themen/d/thm_erwerbs.htm


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