Arbeitslosenhilfe ist in Deutschland eine staatliche Fürsorgeleistung welche aus Steuermitteln finanziert und von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt wird.
innerhalb der Vorfrist (ein Jahr vor Antragstellung) mindestens einen Tag Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat,
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Anspruchsdauer
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zeitlich unbegrenzt, er wird jedoch in so genannten Bewilligungsabschnitten von einem Jahr gewährt.
Das bedeutet, das nach je einem Jahr ein erneuter Antrag auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe gestellt werden muss.
Bei jeder Antragstellung werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft.
Höhe der Arbeitslosenhilfe
Der Leistungssatz beträgt allgemein 53% oder 57% des Leistungsentgeltes.
Den erhöhten Leistungssatz erhalten Arbeitslose wenn sie oder ihr Ehegatte/Lebenspartner ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz haben.
Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei. Der Bezieher darf eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange er bei diesen Beschäftigungen insgesamt unter einer wöchentliche Arbeitszeit von 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden bleibt.
Es gibt einen monatlichen Freibetrag von 165,- Euro. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird der übersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe abgezogen.
Auszahlungen erfolgen unbar und rückwirkend, d.h. am Ende des Monats; in Ausnahmefällen ist eine Barauszahlung möglich.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird die Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen Freibetrag überschreitende Einkommen eines eventuellen Ehegatten/Partners gemindert.
Ausblick
In der derzeitigen (Sommer 2004) politischen Diskussion in Deutschland wird angestrebt, die Arbeitslosenhilfe mit der von den Gemeinden zu zahlenden, etwas niedrigeren Sozialhilfe unter der Bezeichnung Arbeitslosengeld II ab 01.01.2005 zusammenzufassen.
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