wer ist, was ist, wo ist, wann war, was war - Lexikon / Chronik / Biografie / Wissen - Arbeitslosengeld


Werbung

Produkte / Services :|: Chronik CD :|: als Startseite | zu den | empfehlen :|: Impressum
Lexika @ InfoBitte.de :|: Universal-Lexikon | WeltKunst | Geteiltes Deutschland | Zweiter Weltkrieg
WeltChronik.de :|: Welt | Deutschland | Kultur/Kunst/Technik :|: BildDatenBank :|: Biografien

Navigation

WeltChronik
Deutsche Chronik
KulturChronik
Biografien
Bilddatenbank
Kalenderblatt
Epochen
Lexika @ InfoBitte.de
Produkte

Suchfunktionen
Chronik-Jahr direkt

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'
PARTNER
Ahnenforschung

Quellen für die Schule

FREE 4 WebMasters

Wir haben eine ganze Palette kostenloser Angebote von uns
für WebMaster und HomePage Besitzer aufbereitet

Holen Sie sich hier ab

was Sie gerne einsetzen würden
Suchfunktionen, Kalenderblatt, uam
für Ihre WebSite



Arbeitslosengeld

ein InfoBitte / WeltChronik
Sach-Artikel (Enzyklopädie / Lexikon)

Entwickelt von ICA-D aus der XML-Version der deutschen WikiPedia
© 2004/2005 ff by de.wikipedia.org, teilw. by ICA-D
blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Arbeitslosengeld wird in der Bundesrepublik Deutschland bei Arbeitslosigkeit als Lohnersatzleistung gezahlt und daher auch als Entgeltersatzleistung bezeichnet. Es ist die wichtigste Barleistung der Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III).


Inhaltsverzeichnis


1 Anspruchsvoraussetzungen

2 Höhe des Anspruchs

3 Minderung der Höhe

4 Dauer des Anspruchs

5 Ruhen des Anspruchs

6 Sperrzeit

7 Nebenbeschäftigungen

8 Folgen der Reform

9 Weblinks


Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitslosengeld (AlG) erhält auf Antrag, wer


  • 1. arbeitslos ist,
  • 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
  • 3. die Anwartschaftszeit einer mindestens 12-monatigen versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt hat und
  • 4. das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


Arbeitslos ist, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und eine versicherungspflichtige mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung sucht. Arbeitslos ist also auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis (formell) noch fortbesteht, der aber weder zur Arbeit verpflichtet ist noch Vergütung erhält (z.B. bei einseitiger Freistellung im Fall der Insolvenz ohne Vergütungszahlung). Beschäftigungssuche setzt (neben der bestehenden Arbeitsfähigkeit - arbeitsunfähige Erkrankung bei Beginn der Arbeitslosigkeit schließt also den Anspruch aus) eigene Bemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit voraus und erfordert zusätzlich, dass der Arbeitslose den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamts zur Verfügung steht, also bereit ist, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen (zur Zumutbarkeit vgl. § 121 SGB III).


Höhe des Anspruchs

Die Höhe des AlG richtet sich nach dem "Bemessungsentgelt". Das ist im Regelfall das in den letzten 52 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit im Durchschnitt auf eine Woche entfallende, versicherungspflichtige Entgelt. Von diesem (Brutto-)Bemessungsentgelt wird durch Abzug der(regelmäßig) bei Arbeitnehmern anfallenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge (pauschal nach einer nur die individuelle Steuerklasse berücksichtigenden Tabelle) das (Netto-) Leistungsentgelt (also pauschaliert die durchschnittliche Nettovergütung der letzten 12 Monate) ermittelt. Die Höhe des Arbeitslosengelds pro Woche ergibt sich aus der Multiplikation dieses Leistungsentgelts mit dem so genannten Leistungssatz von 60 bzw. 67 Prozent. Arbeitslosen mit Kindern wird hierbei der erhöhte Satz von 67 Prozent gezahlt.


Minderung der Höhe

Die Höhe des Anspruchs mindert sich, wenn sich der Arbeitslose nicht unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung (also nicht erst bei Auslaufen der Kündigungsfrist!) arbeitslos meldet für jeden Tag der verspäteten Meldung bei einem (wöchentlichen) Bemessungsentgelt bis zu 400 € um 7 €, bis 700 € um 35 und darüber um 50 €. Eine Minderung erfolgt höchstens bis zu 50% des Arbeitslosengelds. (Beispiel bei 14 Tagen verspäteter Meldung: Bemessungsentgelt monatlich: 2.786 € = 645 € wöchentlich, Steuerklasse III, keine Kinder; Arbeitslosengeld: 1.171 € monatlich = 273 wöchentl., Minderungsbetrag = 14 mal 35 € = 490 € höchstens aber 50% von 273 € = 136,50 €. Kürzung monatlich 585 €.)


Dauer des Anspruchs

Die Dauer des Bezugs hängt vom Lebensalter und der ununterbrochenen Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und wird mit den Ende 2003 beschlossenen Neuregelungen ab 2006 drastisch gekürzt. Die Anspruchsdauer ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Die bisherige Regelung gilt noch für Arbeitslose, die bis zum 31. Januar 2006 arbeitslos werden und sich bis dahin auch gemeldet haben. Die verkürzte Anspruchsdauer gilt dann ab 1. Februar 2006.


Tabelle


Diese Anspruchsdauer mindert sich für Zeiten, in denen eine Sperrzeit verhängt wurde mindestens um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer. Bei einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund wird also AlG nicht nur erst nach 12 Wochen bezahlt, sondern danach auch nicht für 12 Monate sondern nur noch für 8 Monate.


Ruhen des Anspruchs

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld »ruht«, das heißt, dass in diesem Zeitraum AlG nicht gezahlt wird, u.a. in folgenden Fällen:


  • 1. wenn der Arbeitslose nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält (Ruhensdauer = Zeit des abgegoltenen Urlaubs;
  • 2. wenn eine Sperrzeit verhängt wird (in der Regel 12 Wochen);
  • 3. wenn eine Abfindung gezahlt wird und das Arbeitsverhältnis vor dem Datum beendet wird, zu dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der für den Arbeitgeber geltenden Kündigungsfrist (vgl. Kündigungsfristen im Arbeitsrecht) beendet worden wäre.


Die Ruhensdauer bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung hängt ab von der Höhe der Abfindung, dem Lebensalter und der Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. § 143a SGB III). Höchstens ruht der Anspruch bis zum Datum des Auslaufens der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist bzw. maximal ein Jahr.


Sperrzeit

Der Abschluss eines Auflösungsvertrags (oder Aufhebungsvertrags), eine vom Arbeitslosen verschuldete verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers oder eine Eigen-Kündigung durch den Arbeitnehmer führt zu einer »Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe« (§ 144 SGB III) und damit zum Ruhen des AlG-Anspruchs. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn einer solchen einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine betriebsbedingte arbeitgeberseitige Kündigung voraus gegangen ist. Auch im Fall solcher so genannter "Abwicklungsverträge" soll nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18. Dezember 2003 (AZ: B 11 AL 35/03) die Sperrzeitfolge eintreten. Das Urteil deutet an, dass dies dann nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erhoben hat und eine solche Abwicklungsvereinbarung als gerichtlicher Vergleich geschlossen wird.


Die Sperrzeit entfällt aber, wenn der Arbeitnehmer für sein Verhalten einen wichtigen Grund hat. Wichtige Gründe sind zum Beispiel schwerwiegende gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz (die aber ein Arzt attestiert haben muss) oder familiäre Umstände (beruflich bedingter Umzug des Ehepartners o.ä.). Sperrzeiten können ebenso während des Bezugs von Arbeitslosengeld verhängt werden, wenn der Arbeitslose sich auf Vermittlungsangebote nicht bewirbt, ein zumutbares Arbeitsangebot nicht annimmt oder das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. durch deutlich überhöhte Lohnforderungen vereitelt). Die Sperrzeiten beträgt dabei bei der ersten Ablehnung drei Wochen, bei der zweiten sechs und danach 12 Wochen. Treten Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen ein erlischt der Anspruch ganz.


Nebenbeschäftigungen

Während des Arbeitslosengeldbezuges darf man eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange man bei dieser/diesen unter 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden in der Woche bleibt. Desweiteren gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165 Euro. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird der übersteigende Betrag von dem monatlichen Arbeitslosengeld abgezogen (§ 141 SGB III).


Folgen der Reform

Medienberichten zufolge werden 2005 etwa 500.000 Personen durch Neuregelungen ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung verlieren. In den nordöstlichen Bundesländern verliert ein knappes Drittel seinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II.


Siehe auch:




Weblinks



blättern» voriger Artikel | Hauptseite | nächster Artikel «blättern

Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter




Wörterbuch


Produkte
2000 Jahre
Chronik CD-ROM


Kalenderblatt in
Schmuckblatt
Ausführung


Geburtstags-Bios

Suchen/Google-Ads
Kalenderblatt
druckfertig
( DirectDownloads )
Kalenderblätter
druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter
zum Selbstdrucken

im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5
über Click&Buy
JAN | FEB | MÄRZ
APRIL | MAI | JUNI
JULI | AUG | SEPT
OKT | NOV | DEZ

Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen
Andere Einzeltage
oder Zahlungsarten

bitte HIER bestellen


© 2000 ff by ICA-D, D-76751 Jockgrim, Germany
Verantwortlich im Sinne des Presse- und Multimedia-Rechts: Dipl.-Ing. Rainer Detering, Waidweg 18, 76189 Karlsruhe


| Immer | Unsere | InfoBitte weiterempfehlen
KALENDERBLATT von HEUTE | SUCH-Funktionen ALLE und nach BEREICHEN | Startseite
Welt-Chronik | Kunst-, Kultur-, Technik-Geschichte | Deutsche Chronik | 2000 Biografien | Bild-Datenbank
Gesetzestexte | SkateGuide | Online Jigsaw Puzzles | GeschenkTip | Produkte, Services, Impressum



*NEU* bei InfoBitte *NEU*



die deutsche WikiPedia
bei InfoBitte.de mit
650,000 Querverweisen zu
2000 Jahre Chronik



InfoBitte
Portal zu Portalen
Hauptseite


Suchfunktionen

Wissen, Biografien, Geschichte
besser gezielt suchen mit
domain-Filterung

die Links führen im neuen Fenster
zu den jeweiligen Hauptseiten,
das Anklicken eines Buttons zur
Filterung für die Google-Suche



Google
Lexika @ InfoBitte.de

ib InfoBitte.de (alle Lexika)
ib Universal-/Hand-Lexikon
die WikiPedia @ InfoBitte
ib L. WeltKunstGeschichte
ib L. Geteiltes Deutschland
ib L. Zweiter Weltkrieg

2000 Jahre Chronik

WeltChronik.de (Texte)
  
WeltChronik auf CDROM
deutsche Geschichte
Kultur-/TechnikGeschichte
WeltChronik Bilder
Chronik Biografien

Google
2000 Jahre Chronik
offline auf CDROM

Hier Kaufen


WeltChronik Jahr...
(eigene Suchfunktion)

Nur Zahl eingeben
Bereich: '0'-'2001'





Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin