Die Untersuchung/Beobachtung (review) von Entwicklungen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und grundlegenden Freiheitenindigener Völker; sowie
Beteiligung an (wörtl. to give attention to) der Entwicklung internationaler Standards in bezug auf indigene Rechte.
Untersuchung aktueller Entwicklungen
Bei den im jährlichen Rhythmus in Genf stattfindenden Sitzungswochen werden jeweils aktuelle Themenbereiche in den Vordergrund gerückt, dazu gehörten bisher u.a.: Lage indigener Jugendlicher, Gesundheit, Globalisierung, Free and Prior Informed Consent, Indigene Völker und Lösung (gewaltsamer) Konflikte. Darüberhinaus können innerhalb der general debate beliebige Themen im Zusammenhang mit indigenen Völkern diskutiert werden.
1985 begann die Arbeitgruppe mit der Erarbeitung der UN-Erklärung der Rechte der Indigenen Völker (Declaration on the Rights of Indigenous Peoples). Dieses Mandat hat sie bereits 1993 mit der Verabschiedung eines Erklärungsentwurfs erfüllt. (Aufgrund von Widerständen der Mitgliedsregierungen ist eine Verabschiedung der Erklärung durch die UN-Generalversammlung in naher Zukunft nicht zu erwarten.)
Seit diesem Zeitpunkt bemüht sich die WGIP, weiter an der Ausformulierung und Setzung von Menschenrechtsstandards (standard setting) für indigene Völker mitzuwirken, wobei auf den jährlichen Sitzungen in Genf jeweils ein Schwerpunktthema behandelt wird. Zu den Themen der letzten Jahre gehörten u.a. Gesundheit, Lage indigener Jugendlicher, Folgen von Globalisierung und die Lösung von bewaffneten und anderen Konflikten.
Arbeitsweise und Bedeutung der WGIP
Die eigentliche Arbeitsgruppe besteht aus fünf Mitgliedern, wobei jede globale Region durch einen Experten vertreten ist. Bis 2001 wurde sie von Erika-Irene Daes (Griechenland) geleitet. Seit 2002 liegt der Vorsitz bei Miguel-Alfonso Martínez (Kuba).
In der institutionellen Hierarchie der UNO ist die WGIP sehr niedrig angesiedelt. Sie besitzt weder die Vollmacht, Resolutionen oder Erklärungen zu verabschieden, noch kann sie als Beschwerdeinstanz gegen individuelle Menschenrechtsverletzungen an indigenen Völkern fungieren.
Die besondere Bedeutung der WGIP liegt darin, dass sie anders als andere UN-Gremien Vertretern indigener Völker uneingeschränkten Zutritt gewährt. An den jährlich in Genf stattfindenden Sitzungen der WGIP nehmen mittlerweile über 1000 VertreterInnen von indigenen Völkern, NGO und Regierungen teil. Sie haben sich somit zum weltweit wichtigsten regelmäßigen Treffen indigener AktivistInnen überhaupt entwickelt.
Die WGIP hat seit Anfang der 80er Jahre als wichtigster Motor für indigene Rechte innerhalb der UNO fungiert. Auf ihre Initiative gehen sowohl die Erklärung der Rechte der indigenen Völker als auch die Einrichtung des Ständigen Forums für indigene Angelegenheiten im New Yorker UN-Hauptquartier zurück.
Zur Bennennung
Die Abkürzung WGIP steht für Working Group on Indigenous Populations (Arbeitsgruppe über indigene Bevölkerungen). Landläufig wird sie häufig als "Arbeitsgruppe Indigene Völker" bezeichnet, doch aufgrund des Streits um das kleine 's' bleibt ihr dieser Name offiziell verweigert.
Oftmals wird die Arbeitsgruppe auch als UNWGIP abgekürzt, wobei das UN für United Nations stehen soll. Dies ist allerdings nicht die korrekte Bezeichnung, da es sich nicht um eine Arbeitsgruppe "der UN" handelt (eine solche Einrichtung ist institutionell nicht vorgesehen), sondern um eine Unterarbeitsgruppe der Sub-Commission.
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