Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - mit vollem Titel: Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums - war bis zum 31. Dezember1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts. Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) wurde das Arbeitsförderungsrecht zum 1. Januar1998 als Drittes Buch (SGB III) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Mit Gültigkeit des SGB III wurde gleichzeitig das alte AFG außer Kraft gesetzt.
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