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Arbeitnehmersparzulage

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Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die von jedem Arbeitnehmer beantragt werden kann, dessen Einkommen unterhalb eines gewisses Jahreseinkommens liegt.


Im Moment (Stand: Mai 2004) beträgt die Einkommensgrenze für Alleinstehende 17.900 Euro und für Verheiratete 35.800 Euro.


Dabei kann auch ein höheres Bruttoeinkommen ausreichen, solange das zu versteuernde Einkommen unter dem obigen Betrag liegt, da einige Beträge abgezogen werden dürfen (siehe §§ 2, 32 EStG).


Inhaltsverzeichnis


1 Wieviel kann angespart werden ?

2 Wie lange muss das Geld festgelegt sein, damit man nichts zurückzahlen muss?

3 Was muss man tun ?

4 Wichtig zu wissen


Wieviel kann angespart werden ?

Der Staat fördert Vermögenswirksame Leistungen (VL) bis zu einem Betrag von 408 Euro (Stand: Mai 2004, siehe auch §13 VermBG). Man bekommt dann eine Förderung von 9% auf die Sparsumme und sogar 18%, wenn man Aktienfonds anspart.


Wie lange muss das Geld festgelegt sein, damit man nichts zurückzahlen muss?

Genau wie bei der Wohnungsbauprämie muss das Geld 7 Jahre lang liegen, damit man die Förderung behalten darf. Ausnahmen sind möglich, wenn man zum Beispiel länger als 1 Jahr arbeitslos ist. Dann darf der angesparte Betrag inklusive der Förderungszahlungen aufgebraucht werden.


Was muss man tun ?

Das Antragsformular, das einem bei der gewählten Sparform (meistens Bausparvertrag oder Aktienfonds) ausgehändigt wird, beim Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung beifügen.


Wichtig zu wissen

  • Es können keine Rentenfonds bespart werden, nur Aktienfonds (weil der Gesetzgeber gerade den Aktienkauf als Förderung der Konjunktur sieht).
  • Mischfonds (Renten + Aktien) sind möglich, wenn der Aktienanteil mindestens 60% beträgt.
  • Die Arbeitnehmersparzulage kann nur mit Vermögenswirksamen Leistungen angespart werden.
  • Eine Kombination zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie ist nicht möglich.
  • Man kann allerdings 408 Euro mit VL + ASL ansparen und zusätzlich 512 Euro Wohnungsbauprämie.


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