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Approbationsordnung

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Approbationsordnungen regeln in Deutschland den Zugang zu den Berufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt (→ Veterinärmedizin), Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker.


Die Approbationsordnung beschreibt die Ausbildung für das jeweilige Fachgebiet. Sie ist staatlich festgelegt und gilt für ganz Deutschland. Sie gibt den Studienablauf und die Studieninhalte vor, die ein Student ableisten muss, um seinen Beruf in Deutschland ausüben zu können. Sie legt außerdem die Prüfungen fest, und die Bedingungen, zu denen man zu den Prüfungen zugelassen wird.


Inhaltsverzeichnis


1 Medizin

2 Zahnmedizin

3 Psychologischer Psychotherapeut

4 Veterinärmedizin

5 Apotheker


Medizin

Die aktuelle Approbationsordnung für Mediziner stammt aus dem Jahr 2002. Rechtsgrundlage ist die Bundesärzteordnung. Die Approbationsordnung wird als Verordnung vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen.


Die letzte Fassung stammt vom 27. Juni 2002 und hat die Medizinerausbildung grundlegend reformiert. An die Stelle von Physikum und dreiteiligem Staatsexamen tritt eine in zwei Abschnitte geteilte Prüfung während des Hochschulstudiums. Zusätzlich müssen junge Mediziner derzeit noch vor der Erteilung der Vollapprobation eine 18 Monate dauernde Zeit als gering bezahlter Arzt im Praktikum absolvieren. Ab dem 1. Oktober 2004 erhalten Medizinstudenten, die ihr Studium erfolgreich abschließen, sofort ihre Approbation und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik.


Stoff des ersten Abschnitts der Prüfung nach zwei Hochschuljahren sind Physik, Chemie, Biologie, Anatomie, Physiologie, Grundlagen medizinischer Psychologie und Soziologie.


Nach 4 weiteren Jahren Hochschule einschließlich Krankenpflegedienst und Famulatur ist Stoff des zweiten Abschnitts, in dem praxisbezogenes Wissen durch multiple-choice Fragen abgefragt wird und eine Patientenbegutachtung durchzuführen ist, die Anamnese, Diagnostik, Pathologie, Indikationsstellung, Pharmakologie, Krankheitsvorbeugung und Ethik.


Eine Kommentierung der Approbationsordnung findet sich hier.


Zahnmedizin

Psychologischer Psychotherapeut

Veterinärmedizin

Die derzeit gültige Fassung der tierärztlichen Approbationsordnung (TAppO) stammt vom 10. November 1999.


Die Regelstudienzeit beträgt fünfeinhalb Jahre und umfasst damit 11 Semester.


Das Studium ist in Abschnitte unterteilt. Die ersten 4 "vorklinischen" Semester beinhalten 2 Prüfungen. Nach 2 Semestern werden im Vorphysikum die Fächer Physik, Chemie, Zoologie, Botanik und allgemeine Radiologie geprüft. Das nach 4 Semestern abzulegende Physikum beinhaltet die Fächer Anatomie, Histologie und Embryologie, Biochemie, Physiologie sowie Tierzucht und Genetik. Mit bestandenem Physikum wird der Student zum Kandidaten der Veterinärmedizin (cand. med. vet.).


Nach insgesamt mindestens 5 absolvierten Semestern kann der erste Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung abgelegt werden (1. Staatsexamen). Hierbei ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse im Bereich der Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierernährung und Tierhaltung sowie Tierhygiene zu erbringen. Die Zulassung zu dieser Prüfung ist an ein vierwöchiges Praktikum in einer Tierarztpraxis oder Tierklinik gebunden.


Frühestens nach Abschluss des 9. Semesters kann das 2. Staatsexamen absolviert werden. Es beinhaltet Prüfungen in allgemeiner Pathologie und spezieller pathologischer Anatomie und Histologie, innerer Medizin, Chirurgie einschließlich klinischer Radiologie, Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung, Geflügelkrankheiten und Parmakologie und Toxikologie. Zulassungsbedingung ist die dreiwöchige Ausbildung für Hygienekontrolle in einer dafür zuständigen Behörde.


Mit dem dritten Staatsexamen endet das Studium. Vor Ablegung der Prüfung muß während des 10. Semesters eine weiteres umfangreiches Praktikum in einer kurativen Praxis oder Klinik absolviert worden sein. Daneben ist ein mindestens dreiwöchiges Schlachthofpraktikum abzuleisten. Die Prüfungsfächer sind: Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelkunde, Milchkunde, Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Arznei- und Betäubungsmittelrecht und tierärztliches Berufs- und Standesrecht.


Nach Abschluss des dritten Staatsexamens erhält der Prüfling die Approbation und ist berechtigt, als Tierarzt zu arbeiten. Dem Studium kann sich eine Promotion und weitere postgraduelle Ausbildung (Fachtierarzt, europäischer Fachtierarzt) anschließen.


Apotheker

Die neuste Version der Approbationsordnung für Apotheker trat am 1. Oktober 2001 in Kraft. Sie ist zum Beispiel auf Seiten wie [1] zu finden Die Approbationsordnung für Apotheker sieht ein Universitätsstudium von mindestens acht Fachsemestern vor. Die tatsächliche Studiendauer ist meistens aber etwas länger.


Nach vier Semestern erfolgt der so genannte "Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung". Er besteht aus vier Prüfungen in den Fächern Chemie, Biologie, Physik und Analytik. Die Prüfungsfragen sind bundeseinheitlich und folgen dem Multiple-choice-Verfahren, sind also schriftlich.


Nach dem achten Fachsemester folgt ein Prüfungszyklus aus fünf mündlichen Prüfungen. Die Fächer sind Pharmazeutische Chemie, Pharmakologie und Toxikologie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie und Klinische Pharmazie.


Damit ist das Universitätsstudium abgeschlossen. Man kann mit diesem Abschluss beginnen, zu promovieren.


Um approbierter Apotheker zu werden, braucht man allerdings noch ein praktisches Jahr. Das kann sich in zwei Hälften unterteilen: Mindestens ein halbes Jahr muss man in einer öffentlichen Apotheke ableisten. Ein anderes halbes Jahr kann in einer zur pharmazeutischen Ausbildung zugelassenen Institution geleistet werden: In der Industrie, in einem Krankenhaus, in einer Apotheke oder in der Universität. Während dieser Zeit besucht man begleitende Unterrichtsveranstaltungen und erhält dort theoretische Ausbildung in den Fächern Pharmazeutische Praxis und Pharmazeutisches Recht Nach diesem praktischen Jahr erfolgt der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Dieser besteht aus zwei mündlichen Prüfungen in den Fachgebieten Pharmazeutische Praxis und Pharmazeutisches Recht. Wurde diese Prüfung erfolgreich abgelegt, beantragt man seine Zulassung zum Apotheker, die man etwa einen Monat später erhält.


Siehe auch: Approbation


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