Die Approbation (Bestallung) (lat: approbare = anerkennen) ist
1) nach dem Kirchenrecht die Bestätigung eines Geistlichen in seinem Amt. Im Mittelalter, vor allem ab dem 12. Jahrhundert, der Anspruch auf Bestätigung der Wahl des Rex Romanorum durch den Papst, was jedoch von den römisch-deutschen Königen, vor allem seit dem 14. Jahrhundert, vehement bestritten wurde. In der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Recht der Wahl nur den Kurfürsten zu gebilligt.
2) die Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen an Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte erteilt wird. Für Ärzte kann z.B. die Approbation nur nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (12 Semester) und bestandener ärztlicher Prüfung ausgesprochen werden.
Die Zahl der erteilten Approbationen entspricht der Zahl der in einem Kalenderjahr die Berufsausbildung abschließenden Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte, die eine Tätigkeit in ihrem Beruf anstreben.
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