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Apotheke

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Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet an dem Medikamente verkauft, geprüft und hergestellt werden. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und wurde in Klöstern für den Raum ("apotheca"), der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde, benutzt. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden.


Die Vorläufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient.


Die ersten "Apotheken" in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben.


1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das "Edikt von Salerno" (auch "Constitutiones" oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.


Nach der Erlassung der Medizinalordnung von 1241 entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen.


Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt.


Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin ins Labor und noch heute wird der Verkaufsraum einer Apotheke als Offizin bezeichnet.


Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen über die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.


Durch die Errungenschaften der Pharmaindustrie beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualität und Identität von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel.


Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde in Deutschland die Niederlassungsfreiheit für Apotheken eingeführt, das heißt, dass jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen darf. Durch die Arzneimittelpreisverordnung, die bisher einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festlegte, fand der Wettbewerb nur durch die Beratung der Kunden, aber teilweise auch durch die Gewährung von sog. Zugaben statt.


In unserer Zeit hat sich die Apotheke zu einem leistungsfähigen umd modernen Unternehmen gewandelt. In Deutschland versorgen rund 21500 Apotheken an 365 Tagen im Jahr lückenlos die Bevölkerung mit Medikamenten. In Umfragen zur Kundenzufriedenheit belegen die deutschen Apotheken in der Regel vordere Plätze.



Die Apothekensymbole:


Der Apothekenmörser wird auch als Urgerät der Apotheke bezeichnet. Er diente zur Zerkleinerung von Gewürzen und Drogen. Daneben gelten auch Waagensymbole und die Aeskulap-Schlange in Verbindung mit der Apothekerschale als Wahrzeichen der Apotheken.


Als weiteres Symbol und Markenzeichen hat sich das rote "Apotheken-A" des deutschen Apotheker Verbandes (DAV) etabliert.


Heute ist die Apotheke mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch unterworfen. Dies zwängt sie in ein enges Korsett, das wenig Spielraum für Preisverhandlungen und zusätzlichen Leistungen (z.B. Versand von Arzneimitteln) lässt. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis der Apotheker die unabhängige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch, das Beste für den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb der Apotheken untereinander mit einer legitimen Verbilligung von Arzneimittel sehen viele Apotheker mit der Gefahr der schlechteren Beratung und eines schädlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln für die Patienten verbunden.


Um diesem Problem zu begenen, wurde die Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2004 auf einen Festaufschlag umgestellt. Zugleich lockerte der Gesetzgeber die Regelungen für Apotheken und ließ das so genannte Mehrbesitzverbot sowie das Versandverbot fallen. Seitdem gibt es zahlreiche Versand- und Internetapotheken in Deutschland und im nahen Ausland, z.B. in den Niederlanden (doc morris) oder in Tschechien. Nunmehr ist es dem Apotheker erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen. Auch der Arzneimittelversand wurde erleichtert. Die Preisbindung für freiverkäufliche Medikamente wurde aufgehoben. Ziel ist es, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.


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