Ein Apostolischer Visitator wird vom Papst für eine umschriebene Gemeinschaft von Katholiken bestellt. Auch die nationalen Bischofskonferenzen können Visitatoren bestellen.
Klöster und Orden unterziehen sich regelmäßigen solchen "Besuchen". Der Vatikan kann aber auch außerordentliche Untersuchungen anordnen, in Deutschland zuletzt im Fall der Auerbacher Schulschwestern, denen fundamentalistische Tendenzen vorgeworfen worden waren.
Die konkreten Rechtsbefugnisse des Visitators werden im Einzelfall im Ernennungsschreiben festgesetzt, denn die Funktion des päpstlichen Visitators ist im kirchlichen Gesetzbuch kaum geregelt. Canon 628 regelt nur die regelmäßigen Visitationen bei Klöstern und Orden.
Das Amt des Visitators geht auf die Gegenreformation zurück, als die katholische Kirche ihre Kirchenstruktur zu erneuern suchte.
Über die Ernennung von Nachfolgern nach Ablauf der Amtszeiten im Februar 2004 wurde nichts bekannt.
Im März 2000 wurde
Studiendirektor Dr. Lothar Schlegel (Visitator für die Priester und Gläubigen aus dem Bistum Ermland, die im Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz leben)
ebenfalls auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Er folgt damit Paul Hoppe (Visitator von 1972-1975, zuvor Kapitularvikar) und Prälat Johannes Schwalke (Visitator von 1972-31. Dezember1998) nach.
Außerdem amtiert ein Apostolischer Visitator für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Katholiken aus der Erzdiözese Breslau, seit mit dem vatikanischen Schreiben "Episcoporum Poloniae" vom 28. Juni1972 die östlich der Oder-Neiße-Linie liegenden deutschen kirchlichen Territorien aus dem Verband der deutschen Diözesen herausgegliedert und zu polnischen Bistümern umgestaltet worden waren. Dieser Schritt der kirchlichen Neuordnung in den deutschen Ostgebieten erschien geboten, nachdem der Deutsche Bundestag am 23. Mai1972 den Warschauer Vertrag ratifiziert hatte. Papst Paul VI. ernannte mit Dekret vom 23. Oktober1972 Prälat Hubert Thienel. Inzwischen ist ihm Winfried König nachgefolgt.
Außerordentliche Visitatoren
In Krisenfällen kann der Papst einen Apostolischer Visitator ernennen, um die Klärung und Ordnung einer besonderen pastoralen Situation einzuleiten. Ein solcher Schritt soll Ausdrück brüderlicher Sorge des Papstes sein, der damit von seinem Interventionsrecht im Rahmen des Jurisdiktionsprimats Gebrauch macht. Für die Dauer der Visitation dürfen wichtige Entscheidungen nur mehr in Abstimmung mit dem Visitator getroffen werden.
Im Frühjahr 1998 fand im Stift Göttweig in Niederösterreich eine Visitation nach einer Affäre um den früheren Wiener Erzbischof Hans Hermann Kardinal Groër statt. Sie betraf jedoch nur ein Kloster und nicht wie im Fall St. Pölten eine ganze Diözese. Visitator war der US-Amerikaner Marcel Rooney, Abt-Primas der weltweiten Konföderation der Benediktiner. Das Ergebnis dieser Visitation ist bis heute (Juli 2004) nicht öffentlich bekannt geworden.
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