Nach dem Zweiten Weltkrieg verlangten die Antifaschisten eine konsequente Entnazifizierung, die jedoch in Deutschland nur eingeschränkt stattgefunden hat. Seit der Gründung der Bundesrepublik traten sie als Mahner gegen das Wiedererstarken faschistischer Kräfte auf. In vielen Städten organisierten sie "antifaschistische" Stadtrundgänge, Zeitzeugengespräche mit Schulklassen und Fahrten in die Konzentrationslager, um so die Erinnerung an den Nationalsozialismus und seine Folgen wachzuhalten. Auch waren sie aktiver Teil der Friedensbewegung und engagierten sich für die internationale Völkerverständigung und gegen bestehende faschistische Diktaturen, wie das Franco-Regime in Spanien oder die Pinochet-Diktatur in Chile.
Als Organisation der (antifaschistschen) Widerstandskämpfer gründete sich unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die sich 1971 mit dem Bund der Antifaschisten (BdA) zur VVN-BdA zusammenschloss. Zahlreiche Mitglieder der VVN wurden während der Adenauer-Ära in den 1950er Jahren erneut strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, da sie sich u.a. gegen die so genannte Restauration der Bundesrepublik, die Tatsache, dass aktive Nationalsozialisten hochrangige Ämter in Justiz und Verwaltung bekleiden konnten, sowie die Remilitarisierung und die Westintegration aussprachen. Mitglieder gerieten aufgrund der starken Unterwanderung des VVN-BdA durch kommunistische Kader in den 1970er Jahren ins Visier des Verfassungsschutzes und unterfielen dem Radikalenerlass.
Kritisiert wird oft, dass Kommunisten den Antifaschismus häufig als taktisches Instrument (Deckmantel) ihrer eigenen Interessen nutzen und nur den von ihnen beeinflussten oder geführten Antifaschismus (Volksfront)anerkennen würden. Der von ihnen gebrauchte Faschismusbegriff wäre meist polemisch und unpräzise. In der DDR war der Antifaschismus offiziell Staatsdoktrin, um einen Gegensatz zur angeblich faschistischen oder doch im nationalsozialistischen Erbe stehenden Bundesrepublik zu betonen; so wurde die 1961 errichtete Mauer offiziell als "antifaschistischer Schutzwall" bezeichnet. Der Antifaschismus der DDR trug ihr teilweise Sympathien auch im westlichen Ausland ein.
Konfliktpunkte
Manche heute aktive, insbesondere sehr junge Antifaschisten sind der Ansicht, dass seitens des Staates, insbesondere durch Polzei und Justiz, versucht würde, sie einzuschüchtern und zu kriminalisieren.
Wirkungsvoller antifaschistischer Widerstand gegen das Entstehen neuer faschistischer Strukturen solle verhindert werden, um die Antifaschisten daran zu hindern, Zusammenhänge zwischen der offiziellen Politik des Staates und seiner Organe und den Zielsetzungen der Rechtsextremen sowie die bestehendenn inhaltlichen und personellen Verbindungen aufzudecken und anzuprangern. Diese Antifaschisten behaupten mit dem Schlagwort "Faschischmus sei keine Meinung, sondern ein Verbrechen", dass Demonstrationen von Rechtsextremen nicht durch die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit gedeckt bzw. geschützt sein könne.
Dem ist entgegen zu halten, dass bestimmte Handlungen der antifaschistischen Szene, insbesondere das aggressive Stören von Versammlungen der rechtsextremistischen Szene, das Gewaltmonopol des Staates und das auch Rechtsextremisten grundrechtlich garantierte Demonstrationsrecht ignorieren und von daher nicht durch den Staat akzeptiert werden können.
Zudem mutet es seltsam an, wenn Kämpfer für Demokratie und Menschenrechte ihrem politischen Gegner diese Rechte nicht zugestehen wollen. Der dann (fälschlich) zitierte Artikel 139 des Grundgesetzes räumt kein Widerstandsrecht gegen politisch Andersdenkende ein, sondern nimmt lediglich die von den Besatzungsmächten zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften vom Geltungsbereich des Grundgesetzes aus.
Auch das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Abs. 4 kann nicht zur eigenmächtigen Abwehr der faschistischen Umtriebe bemüht werden, da derzeit eine Gefährdung des Fortbestands der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch rechtsradikale Umtriebe nicht zu befürchten ist. Solange die Verfahren von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit funktionieren, steht selbst gegenüber Verfassungsbrüchen keinem Bürger ein Widerstandsrecht zu; jeder Bürger, der sich gegen einen Verfassungs- oder Rechtsbruch wehren will, muß hierfür die gegebenen rechtsstaatlichen und demokratischen Wege beschreiten.
Personen
Berühmte Antifaschisten, die die Nazi-Diktatur überlebten, waren u.a.:
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