Eine bloße Anpreisung von Waren, welche sich nicht an eine bestimmte Person, sondern an die Allgemeinheit richtet, gilt nicht als Angebot im rechtlichen Sinn. Sie soll den Kunden anregen seinerseits einen Kaufantrag abzugeben, der jedoch vom Verkäufer angenommen werden muss. Man bezeichnet sie daher auch als Invitatio ad offerendum (lat. Einladung zum Angebot).
Eine solche Anpreisung findet sich zum Beispiel in Katalogen, Werbeprospekten, Plakaten etc. Aus diesem Grund hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Aushändigung des Ausstellungsstückes. Auch das Aufstellen von Ware im Selbstbedienungs-Supermarkt zählt nicht als Angebot im Rechtssinne. Hier macht erst der Käufer durch das Verbringen der Ware an die Kasse einen Antrag.
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin