Nach dem frühen Tod ihres Mannes am 24. September1540 übernahm Anna 1542 die Vormundschaftsregentschaft für ihre noch unmündigen Kinder. Ihre bis 1561 dauernde Regentschaft, die von den Landständen gestützt wurde, verfolgte in der komplizierten Reformationszeit im Bestreben um Ausgleich ein konfessionelles Koexistenzsystem: Obwohl sie persönlich der reformiertenKonfession zuneigte, erkannte sie offenkundig, dass gegenüber dem ostfriesischen Adel, in dem das Luthertum wie der Zwinglianismus gleichermaßen verbreitet war, keine der beiden protestantischen Konfessionen als territoriales Landesbekenntnis durchsetzbar war.
Auch Katholiken und Spiritualisten wurden in ihrer Regentschaftszeit weiterhin im Lande geduldet und an ihrer Glaubensausübung nicht gehindert. Allein auf Druck des Kaisers verbot sie 1549 den Täufern den Aufenthalt in der Grafschaft. Wichtiger Berater und Vertrauter war bis zu seinem Tode 1566 in allen Belangen ihr Bruder, Graf Christoph von Oldenburg.
Gräfin Anna erliess im Jahre 1545 eine Polizeiordnung, in der auch das Gerichtswesen von Ostfriesland neu geregelt wurde wurde. Darin wurden der Hofkanzlei neben Verwaltungsaufgaben noch ausgeprägtere Rechtsprechungskompetenzen zugesprochen. Speziell dafür ernannte Räte und Gelehrte bildeten nun das Kanzleigericht. Es wurde in zweiter oder dritter Instanz tätig, stellte jedoch für die Hofbediensteten und den Adel auch die erste Instanz dar.
Eine für die weitere Entwicklung Ostfrieslands sehr gravierende politische Entscheidung fällte Gräfin Anna, als sie die Primogenitur abschaffte, indem sie 1558 festlegte, daß die Regierung über das Herrschaftsterritorium nach ihrer Regentschaft von ihren drei Söhnen Edzard, Christoph und Johann gemeinsam ausgeführt werden sollte. Mit diesem Schachzug wollte sie vermutlich vor allem den sich anbahnenden Einfluß des Hauses Wasa in der Grafschaft eindämmen, der durch die Ehe ihres ältesten Sohnes Edzard mit Katharina, der ältesten Tocher des schwedischen Königs Gustav I., begründet worden war. Sie nahm aber damit Edzard sein Recht auf die alleinige Herrschaft über die Grafschaft, was de facto eine Teilung Ostfrieslands zur Folge hatte, denn Johann vertrat wie seine Mutter die calvinistische, Edzard II. die lutherische Glaubensrichtung.
Nach dem Tode des zweitgeborenen Sohnes Christoph im Jahre 1566 verschärfte sich der bereits zuvor entstandene Machtkampf unter den Brüdern Edzard und Johann, der einerseits eine Ausübung landesherrlicher Macht erheblich blockierte und den Adel und das Emder Bürgertum stärkte. Der Bruderkampf bildete andererseits aber letztlich gewissermaßen die Grundlage für die Koexistenz der Glaubensbekenntnisse in Ostfriesland: Da sich keiner der beiden gegen den anderen durchsetzen konnte, gelang es dem Lutheraner Edzard nicht, eine lutherische Landeskirche einzurichten.
Menso Alting war erst kurze Zeit Prediger in Emden, als Gräfin Anna am 24. September1575 verstarb. Er hielt zu ihrer Beisetzung in der Familiengruft der Großen Kirche in Emden, der "Moederkerk" der reformierten Kirche, seine erste wichtige, calvinistisch geprägte Leichenpredigt.
Nach dem Tode Johanns 1591 war Edzard II. zwar Alleinherrscher über die Grafschaft Ostfriesland, seine Autorität hatte aber durch die ständigen Auseinandersetzungen stark gelitten. Die Schwächung des Grafenhauses war ein wesentlicher Einflussfaktor im Hinblick auf die zur sogenannten "Emder Revolution" führenden Differenzen.
Siehe auch:
Portal Ostfriesland
Literatur
Heiko Ebbel Janssen: Gräfin Anna von Ostfriesland - eine hochadelige Frau der späten Reformationszeit (1540/42-1575). Ein Beitrag zu den Anfängen der reformierten Konfessionalisierung im Reich, Münster 1998, 285 Seiten (ISBN_3-402-03802-1).
Henning P. Jürgens, Die vormundschaftliche Regentschaft der Gräfin Anna und die Berufung Johannes a Lascos zum ostfriesischen Superintendenten. In: Emder Jahrbuch, Bd. 79 (1999), S. 42-65.
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