Anisogamie kann auch als spezielle Form der Exogamie bezeichnet werden, bei der die Heirat mit vorgeschriebenen Statusimplikationen verbunden ist.
Anisogamie impliziert außerdem die Festlegung bestimmter Gruppen von heiratbaren und nicht heiratbaren Personen (je nach ihrer Verwandtschaftskategorie, sozialen Schicht/Kaste usw.), die Möglichkeit von Zweitheiraten mit den damit einhergehenden Modalitäten, sowie alle mit der Eheschließung verbundenen Transaktionen von Gütern und Diensten, und kulturell standardisierte Muster postnuptialer Residenz.
Es wird unterschieden zwischen präferentieller und präskriptiver Anisogamie.
Präferenzielle Anisogamie liegt dort vor, wo die Statusunterschiede empfohlen werden und statusgleiche Ehepartner auch nach der Ehe keine Veränderung ihres jeweiligen Status hinnehmen müssen. Präskriptive Anisogamie hingegen liegt dort vor, wo ein angemessener Statusunterschied eine Grundbedingung für die Akzeptanz einer ehelichen Verbindung ist.
Das Gegenteil der Anisogamie, d.h. eine Heiratsregelung, nach der die Ehepartner derselben sozialen Schicht (Kaste, Klasse) entstammen sollten, wird Isogamie genannt.
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