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Anhänger

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Fahrzeuganhänger. Weiteres siehe:Anhänger (Begriffsklärung)


Als Anhänger (kurz: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die von Kraftfahrzeugen gezogen werden. Je nach Zugfahrzeug unterscheidet man zwischen:




Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die - bei einachsigen Anhängern - auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel auf das Zugfahrzeug übertragen.


Inhaltsverzeichnis


1 Bauarten

  1.1 Einachsige Anhänger

  1.2 Mehrachsige Anhänger

  1.3 Sonderformen

2 Anhängevorrichtung


Bauarten

Einachsige Anhänger

Die Deichsel ist starr mit dem Anhänger verbunden. Er ist nicht selbst lenkbar. Meist ist er nur als PKW-Anhänger ausgelegt. Nach den Kraftfahrzeuggesetzen in der EU gilt er bis 750 kg Gesamtgewicht als Leichter Anhänger und braucht keine eigene Bremse. Darüber sind meist Auflaufbremsen üblich. Die meisten Wohnanhänger werden einachsig ausgeführt. Sonderanhänger sind auch solche zum Pferdetransport, die auch oft als Tandemanhänger ausgeführt werden.


Mehrachsige Anhänger

Bei 2 oder mehr Achsen ist die vordere gelenkt. Sie werden meist schwerer ausgeführt und sind dafür für LKW oder Traktoren als Zugfahrzeuge ausgelegt.


[Bild:] Mehrachsiger LKW-Anhänger

Die Vorderachse ist dabei auf einem Drehschemel montiert und mit der Deichsel fest verbunden. Die Deichsel ist in vertikaler Richtung beweglich gelagert und mit starken Federn gehalten. Sie darf aber nur bis minimal 20 cm über den Boden hinunter fallen, dass sich der Anhänger bei einem fehlerhaften Lösen vom Zugfahrzeug nicht überschlägt.


LKW-Anhänger sind mit Druckluftbremsen ausgestattet, wobei die notwendige Druckluft über Verbindungsschläuche vom Zugfahrzeug bezogen wird. Waren früher Einschlauchsysteme in Verwendung, so sind heute zwei Schlauchverbindungen notwendig, wobei die gelb markierte eine Dauerversorgung der Anhänger eigenen Versorgung darstellt während die rot markierte eine Steuerleitung ist und über Zylinder die Bremse betätigt.


Aufbaumöglichkeiten sind, ähnlich dem LKW, sehr vielseitig.


Sonderformen

Wenn bei einem Anhänger zwei Achsen ganz eng hintereinander gebaut werden, so wirken sie sich fast wie bei einachsigen Anhänger aus. Sie brauchen keinen Drehschemel. Die Deichsel ist fest verbunden. Man spricht von einem so genannten Tandemanhänger. Wenn die Achsen einen gewissen Abstand nicht überschreiten, so gelten sie auch nach dem Gesetz als einachsig. Das ist auch bei evt. Mautregelungen zu berücksichtigen.


Auf einer Abschleppachse kann man leichte Kraftfahrzeuge mit einer aufgebockten Achse abschleppen. Unbeladen ist sie wie ein Einachsanhänger, beladen wie ein Mehrachsanhänger zu fahren.


An Sattelzugmaschinen werden Sattelauflieger angehängt, die zwar komplett anders gebaut sind, aber im KfG gleich wie Anhänger behandelt werden.


Als Nachlaufachsen bezeichnet man Anhänger, die für besonders lange Güter, wie Holzstämme oder Fertigbauteile, verwendet werden. Die Nachlaufachse ist im beladenen Zustand nur durch das Ladegut mit dem Zugfahrzeug zum Ziehen verbunden. Selbverständlich benötigt die Nachlaufachse Kabel und Bremsleitungen für die Fahrzeugbeleuchtung und die Bremsen.


Anhängevorrichtung

Die Anhängevorrichtungen oder auch Anhängerkupplungen bezeichnet, sehen für leichte und schwere Anhänger verschieden aus. Für leichte Anhänger ist eine Kugel am Zugfahrzeug, auf der sich eine Pfanne frei bewegen kann. Schwere Anhänger werden mit einem Bolzen, der durch das Kupplungsauge des Anhängers gesteckt wird, verbunden. Da auch der Anhänger, wie das Zugfahrzeug, eine Fahrzeugbeleuchtung haben muss, ist noch ein Verbindungskabel notwendig.


Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges zu einander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist beim Fahren mit Anhänger niedriger. Zum Fahren mit Anhänger ist vor allem Zurückschieben einige Übung notwendig. Zum Fahren mit LKW-Anhänger ist eine eigene Klasse des Führerscheines notwendig.


LKW-Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei gelben rotumrandete Tafeln gekennzeichnet werden, damit man sie als Nachfahrender als solche erkennt, da man beim Überholen mit einem längeren Überholweg rechnen muss. Im Gegensatz dazu brauchen LKW eine oder zwei gelbe rotschraffierte Tafel.


Bis in die 1960er Jahre musste in Österreich der LKW, der einen Anhänger zog, gekennzeichnet werden. Dazu hatte er auf dem Kabinendach ein gelbes klappbares Dreieck, dass bai Aufklappen beleuchtet war.


In Europa ist normalerweise nur das Ziehen eines Anhängers erlaubt, während man in USA oder Australien auch mehrere anhängen darf, die dann truck rails oder road train genannt werden. Ausnahmen bilden in Deutschland lediglich Zugmaschinen, die unter Auflagen bis zu zwei Anhänger ziehen dürfen, was heufig im landwirtschaftlichen Bereich zu finden ist.


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