Unter Angeln im Sinne von Fischfang versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer Handangel (nur Schnur und Haken) oder einer Angel. Die Angel besteht grundsätzlich aus
Auch im gewerblichen Fischfang wird das Angeln als Fischfangmethode genutzt, insbesondere durch die Langleinenfischerei (angeln mit Schnur und Haken) oder durch die Thunfischerei (Angeln mit Rute, Schnur und Haken).
Das Angeln unterliegt grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung.
Zur Ausübung benötigt man einen gültigen Fischereischein ("Angelschein"),diesen erhält man nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag bei der Bezirksregierung und einen Fischereierlaubnisschein, dieser wird vom Fischereirecht-Inhaber ausgestellt ("Eigentümer des Gewässers")
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