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Unter Angebot versteht man die Waren und Dienstleistungen, die auf dem Markt zur Verfügung stehen. Der Begriff kann im Detail verschiedene Bedeutungen haben:


  • Als Gesamtheit aller in einem bestimmten Markt (z.B. einer Branche) zum Verkauf stehende Waren oder Dienstleistungen. Dem Angebot in diesem Sinne steht die Nachfrage gegenüber
  • Als zeitlich begrenzt zum Verkauf gestellte Waren und Dienstleistungen bzw. zeitlich begrenzte Konditionen. In dieser Bedeutung wird von Sonderangebot gesprochen, umgangssprachlich jedoch auch z.B. in der Formulierung "Heute haben wir Äpfel im Angebot".
  • Als im Regelfall individuell und meist schriftlich erstellte einseitig bindende auf den Interessenten zugeschnittene Zusammenstellung von Waren, Dienstleistungen und Preisen. Angebote dieser Art heißen häufig auch Kostenvoranschlag. Im Regelfall sind solche Angebote zeitlich befristet. Es kommt auch vor, dass sie freibleibend gestellt werden und damit für den Anbieter unverbindlich bleiben.


Angebot als Gesamtheit

Siehe dazu den Begriff des Angebots in den Wirtschaftswissenschaften.


Sonderangebote

Sonderangebote können als Folge besonderer Situationen wie auch als spezielle Marketingmaßnahme erfolgen.


Als Folge besonderer Situationen können Waren und Dienstleistungen für den Kunden zu besonders günstigen Konditionen z.B. in den folgenden Fällen angeboten werden:


  • Verderbliche Waren kurz vor ihrem Verderb, z.B. Gemüse bei Ladenschluss am Samstag
  • Saisonbedingte Waren am Ende der Saison, z.B. Winterschlussverkauf
  • Waren zu ungeeigneten Zeitpunkten, z.B. Regenschirme in einer Hitzeperiode
  • Angebote zu Zeiten geringer Nachfrage, z.B. Preisnachlässe in der happy hour oder günstige Wochenendetickets bei Transportgesellschaften


Als Marketingmaßnahme werden Angebote häufig erstellt, um Kunden in den Laden zu locken. Im Rahmen einer Mischkalkulation werden die Gewinne dann mit anderen, nicht reduzierten Waren gemacht. Auch können durch besondere Angebote neue Waren in den Markt gebracht werden ("Eröffnungsangebote", "Markteinführungsangebote" etc.).


Individuelle Angebote

Die Angebotserstellung erfolgt, damit der potentielle Kunde verbindliche Angeben hat, was die Waren bzw. Dienstleistungen kosten. Dies können einfache unterschriebene Preisblätter sein, aber auch hochkomplexe Angebote, die sich über mehrere Büroordner erstrecken.


Zur Angebotserstellung gehören insbesondere


  • die Konzepterstellung, wie und mit welchen Produkten der Kundenwunsch erfüllt werden kann
  • die Ermittlung der Beschaffungskosten zugekaufter Waren bzw. durch Subunternehmer zu erbringender Waren
  • die Ermittlung technischer, rechtlicher, kaufmännischer und sonstiger Rahmenbedingungen
  • Die Ermittlung des zur Auftragsausführung erforderlichen Personals
  • Die Zusammenstellung eventueller weiterer entstehender Kosten (Transport, Zölle, Genehmigungen usw.)
  • Die Vorkalkulation, d.h. die Zusammenstellung aller Kosten und die Bestimmung der erwünschten Marge und damit des Angebotspreises unter Berücksichtigung der vermuteten Angebote der Mitbewerber.
  • Die rechtsverbindliche Unterzeichnung aller relevanten Seiten des Angebotes
  • Die Zustellung des Angebotes an den potentiellen Kunden


Im Projektgeschäft ist die Angebotserstellung eine wichtige Aufgabe, die über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden kann. Die Erstellung von Projektangeboten kann u. U. mehrere hunderttausend Euro kosten (inkl. Personalkosten). In der Baubranche sind Angebote meist standardisiert; hier wird das Standardleistungsbuch (StLB) benutzt, in dem praktisch alle möglichen Leistungen durch Nummerncodes bezeichnet werden, die eine weitgehend streitfreie Vereinbarung über die Leistungen und die Preise ermöglichen soll.


Im Bereich öffentlicher Aufträge werden Angebote im Rahmen von Ausschreibungen erstellt. Das Vergaberecht unterscheidet dabei nach mehreren Kriterien, so z.B. nach Bauleistungen bzw. anderen Leistungen sowie nach Projektgröße.


Es kommt vor, dass für die Erstellung von individuellen Angeboten eine Erstellungsgebühr verlangt wird, die meist mit dem Auftrag verrechnet wird, wenn er erteilt wird. In vielen Fällen ist dies aber nicht möglich; bei öffentlichen Aufträgen ist die Erstattung von Angebotserstellungskosten normalerweise ausgeschlossen.


Je komplexer die Angebotserstellung desto, desto wichtiger ist eine geeignete Projektselektion, um die Kosten für die Angebotserstellung zu senken. Sind die Angebotserstellungskosten jedoch gering im Vergleich zum möglichen Umsatz, spielt dies keine Rolle. Die Angebotserstellungskosten können in einfachen Fällen weniger als ein Promille des potentiellen Umsatzes betragen. In komplexen Projekten kann die Angebotserstellung mehrere Prozent des möglichen Umsatzes kosten.


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