Aneignung ist nach deutschem Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen, beweglichen Sache. Als herrenlose Sache gelten alle Sachen, an denen derzeit kein Eigentum (mehr) besteht. Es sind dies insbesondere wilde, in Freiheit lebende Tiere, bei denen aber, soweit es sich um jagdbares Wild handelt, das Aneignungsrecht allein dem Jagdausübungsberechtigten zusteht. Herrenlos sind auch die beweglichen Sachen, an den der vorherige Eigentümer das Eigentum durch Willenserklärung und Aufgabe des Besitzes aufgegeben hat.
Soweit ein Aneignungsrecht nicht besteht und die Aneignung auch nicht gesetzlich verboten ist, erfolgt die Aneignung durch Begründung von Eigenbesitz. Es handelt sich dabei nicht um ein Rechtsgeschäft, sondern um einen Realakt, so dass auch nicht geschäftsfähige Personen sich eine Sache aneignen können, wenn sie nur die natürliche Fähigkeit besitzen, über eine Sache die tatsächliche Herrschaft mit dem Willen auszuüben, sie als eigene zu besitzen.
Dieser Beitrag ist aus der XML-Version der deutschen WikiPedia® entwickelt worden und unterliegt inhaltlich den GNU FDL-Lizenzbestimmungen. Linkziele außerhalb der wikipedia-Inhalte unterliegen den Urheberrechten der jeweiligen Anbieter
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen
Diese Web Site verdient ihr Geld durch Produktverkäufe (CD-ROM, downloads) und in erster Linie durch Anzeigen. Wenn Sie als Webmaster zuverlässige Partner suchen für Ihr eigenes Anzeigenschäft, dürfen Sie sich gerne auf unsere Empfehlungen stützen:
z.B.: GigaCash & ProfiWin