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Altersvorsorge

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Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des Lebensstandards bestreiten zu können.


Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge).


Die Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen:


  • 1. Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren
  • 2. Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit späteren Verzehr): Riester-Rente, Lebensversicherung
  • 3. Betriebliche Vorsorge: Einzahlung des Arbeitgebers in ein privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer entweder zusätzlich zum regulären Gehalt - so genannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) - so genannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) genannt


Privatvorsorge

Die Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder im Rahmen einer Einmalkapitalauszahlung an den Begünstigten ausbezahlt.


Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Es stehen fünf sog. Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zur Verfügung, die jeweils unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterliegen. Die Unterschiede betreffen sowohl die Anwartschaftsphase (Zeit, während der "angespart" wird) als auch die Auszahlungsphase (Rentenzeit).


Es gibt gezillmerte Tarife bei der die Abschlussprovision bei Vertragsbeginn gezahlt wird, und ungezillmerte Tarife bei der die Abschlussprovision über die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt wird.


Ungezillmerte Tarife haben Vorteile, wenn man z.B. arbeitslos wird und Beiträge nicht mehr gezahlt werden.


Gesetzliche Vorsorge

Gegensätzlich dazu ist die gesetzliche Vorsorge aufgebaut. Sie basiert auf dem Umlageverfahren. Die jetzigen Beiträge werden nicht angespart sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen der derzeitigen Rentner verwendet. Daher können auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen des Kapitals verlangt werden, sondern nur der Anspruch gegenüber dem Staat auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft).


Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide kommen jedoch immer weniger Arbeitstätige auf immer mehr Rentner, was unweigerlich zu steigenden Beiträgen für die derzeitigen Erwerbstätigen führt. In absehbarer Zeit muss dieses System umgewandelt werden, bevor es endgültig kollabiert (siehe auch Rentenproblematik).


Die regelmäßig beschlossenen Kürzungen bei der gesetzlichen Rente machen es insbesondere für die derzeit im Berufsleben Stehenden erforderlich eine Eigenvorsorge (privat oder betrieblich) aufzubauen.


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