Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 6. März2002 (2 BvL 17/99) "die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG (...) mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG" für unvereinbar erklärt. Gleichzeitig hat das BVerfG dem Gesetzgeber aufgetragen, den Mangel bis zum 1. Januar 2005 zu beheben.
Die Bundesregierung hat in der Folge die so genannte Rürup-Kommission eingesetzt (benannt nach dem Kommissions-Vorsitzenden Prof. Bert Rürup), um einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Kernpunkt der Kommissionsvorschläge ist das "Drei-Schichten-Modell":
1. Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, Rürup-Rente
3. Kapitalanlageprodukte: Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber steuerlich nicht gefördert werden sollen (z.B. Lebensversicherung)
Kernpunkt ist die Steuerfreistellung der Beiträge zur 1. und 2. Schicht und die Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden wurden umfangreiche Übergangsregelungen bis zum Jahr 2040 vorgeschlagen.
Die Bundesregierung hat mit dem am 9. Juli2004 im Bundesgesetzblatt verkündeten Alterseinkünftegesetz die Vorschläge der Rürup-Kommission nahezu unverändert übernommen. Daneben wurden Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorgung und der Riester-Rente vorgenommen.
Literatur
Die neue Renten- und Pensionsbesteuerung, Gert Wagner, Walhalla Fachverlag, Regensburg, Berlin, 2004
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