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Altersdiskriminierung

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Der Ausdruck Altersdiskriminierung bezeichnet die soziale und ökonomische Schlechterstellung von Personen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, die die Betroffenen daran hindert, in angemessener Weise am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.


Das Grundgesetz kennt kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot des Alters. Jedoch wird im allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1, generell die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.


Trotzdem bleibt es Unternehmen und Privatpersonen unbenommen, dass mit dem Älterwerden verbundene besondere Risiko einer verminderten Leistungs- und Erwerbsfähigkeit, sowie das höhere Risiko eines nahen Ablebens, in ihre Vertragsgestaltung mit Betroffenen einzuberechnen. So gibt es im Versicherungsschutz (z.B. Lebens-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherung), bei der Bankkreditvergabe und bei der Avisierung eines Arbeitsvertrags ausdrückliche Altersbeschränkungen, bzw. Vermeidungsstrategien, die die Teilhabe am Erwerbsleben mit zunehmendem Alter erheblich mindern können, wenn nicht unmöglich machen.


Ins besondere wird die Furcht vor Altersdiskriminierung gespeist von der mit Plänen des Renten- und Sozialabbaus einhergehenden generellen Tendenz zur Privatisierung der persönlichen Lebensrisiken unter dem Aspekt einer ökonomischen Rationalität, der sich die Gesellschaft anzupassen hat. Statt dem Prinzip der Rücksichtnahme und der Solidarität gilt das Leistungsprinzip, das im Kern ein Selektionsprinzip ist. Die mit dem Alter verbundene verminderte Reaktionsfähigkeit und das höhere Krankheitsrisiko werden als Mangel und erhöhter Kostenfaktor betrachtet, für das der Betroffene zu zahlen hat, wenn er nicht ausgeschlossen bleiben will. Statt das Gemeinschaftsleben den Erfordernissen des Alters anzupassen, werden ältere Mitbürger ausgegrenzt und entmündigt. Nicht der Straßenverkehr stellt sich im Fahrverhalten auf die Älteren ein, sondern diese sollen den Führerschein abgeben. Nicht das Arbeitsleben wird altersgerecht umgestaltet, sondern Alte gelten auf dem Arbeitsmarkt als unvermittelbar.


Augenfällig ist auch die Tendenz in den gesetzlichen Krankenversicherungen - zumindest in einigen europäischen Nachbarländern wie Großbritannien ganz unverhohlen - im Alter eines Patienten eine besondere Therapieunwürdigkeit zu erkennen, um so Krankenkassen und Staat verstärkt von Kosten zu entlasten.


Auch Pflege- und Altenheime werden von zunehmendem Kostendruck geplagt. Wie, laut einem Bericht des Sozialverbands Deutschland, eine Untersuchung der medizinischen Dienste der Krankenkassen 2004 feststellte, sterben in den Altenheimen Deutschlands mindestens 10000 Menschen im Jahr vorzeitig aufgrund von Vernachlässigung und Mangelversorgung (teilweise an Unterernährung).


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