Der Alb-Donau-Kreis hat im Norden Anteil an der Schwäbischen Alb und im Süden am Alpenvorland. Durch das südliche Kreisgebiet fließt die Donau von Südwesten nach Nordosten. Sie betritt bei Obermarchtal das Kreisgebiet und verlässt es bei Erbach (Donau) wieder in Richtung Ulm.
Wirtschaft
Verkehr
Das nördliche Kreisgebiet wird von der Bundesautobahn A 8Stuttgart - Ulm - München berührt. Das Kreisgebiet wird ferner durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Die wichtigsten Bundesstraßen sind die B 10 Stuttgart - Ulm, die B 28Reutlingen - Ulm und die B 311Tuttlingen - Ulm.
Geschichte
Der Alb-Donau-Kreis wurde durch die Kreisreform zum 1. Januar1973 im Wesentlichen durch Vereinigung der Landkreise Ehingen und Ulm sowie einiger Gemeinden der Landkreise Biberach und Münsingen gebildet. Einige Gemeinden des Landkreises Ehingen kamen auch an den Landkreis Biberach und eine an den Landkeis Göppingen. Die Altkreise Ehingen und Ulm gehen zurück auf die württembergischen gleichnamigen Oberämter, die nach dem Übergang an Württemberg1806 errichtet wurden, danach mehrmals verändert und 1938 in Landkreise überführt wurden. Dabei ging das frühere Oberamt Blaubeuren 1938 fast ganz im Landkreis Ulm auf. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Alb-Donau-Kreis noch 55 Gemeinden, darunter 8 Städte und hiervon wiederum 1 "Große Kreisstadt" (Ehingen (Donau)). Der Alb-Donau-Kreis ist damit der Landkreis mit den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg. Größte Stadt des Kreises ist Ehingen (Donau), kleinste Gemeinde ist Emeringen.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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