Die Alabamafrage war eine Streitfrage zwischen England und Amerika nach dem Ende des Sezessionskriegs. Namengebend war ein Kaperschiff der Südstaaten, die CSS Alabama. Amerika forderte, daß England für die Schäden haftbar sei, die Kaperschiffe der Südstaaten verursacht haben, soweit sie in England ausgerüstet und bemannt worden waren. Dazu gehörten neben der Alabama die Florida, die Georgia, die Rappahannock und die Shenandoah.
Amerika forderte den Ersatz aller direkten und indirekten Schäden. Es wurden Forderungen von mehreren hundert Millionen bis zu über zwei Milliarden Dollar erhoben. Die Streitfrage wurde zeitweise so gefährlich, daß Kriegsgefahr bestand. Im Februar 1871 einigten sich die beiden Mächte, die Streitfrage vor ein internationales Schiedsgericht zu bringen. Diese Vereinbarung wurde am 8. Mai1871 im Vertrag von Washington unterzeichnet.
Das Schiedsgericht nahm ab Januar 1872 in Genf seine Arbeit auf. Den Vorsitz hatte Italien (Graf Federigo Sclopis). Neben den Parteien entsandten auch Brasilien (Baron Itajuba) und die Schweiz (Jaques Stämpfli) einen Vertreter. Am 14. September1872 wurde im Genfer Schiedsspruch eine Einigung erzielt. Amerika verzichtete auf die Erstattung der indirekten Schäden, England erkannte das Prinzip an, daß ein neutrales Land eine Sorgfaltspflicht in bezug auf in ihren Häfen ausgerüstete Schiffe habe und für Schäden haftbar ist, die einer kriegsführenden Nation zugefügt werden. Die Entschädigung wurde auf 15,5 Millionen Dollar in Gold festgelegt.
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