Die Aktion Mensch ist eine Sozialorganisation, die durch eine Lotterie und Spenden in die Lage versetzt wird, eine Förderpolitik und Aufklärung zu betreiben, die die Selbstbestimmung und Würde jedes Menschen zum Ziel hat.
Am Anfang standen eine Idee und ein Tabubruch. Behinderte Menschen, bis dato oft versteckt und häufig bevormundet, sollten nicht länger im gesellschaftlichen Abseits bleiben. Auslöser war der Schock über die Contergan-Katastrophe und die Erkenntnis: "Wir müssen etwas tun." So entstand 1964 auf Initiative des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) die Aktion Sorgenkind, wie die Aktion Mensch bis zum 1. März 2000 hieß. Somit ist die Geschichte der Aktion Mensch auch die Geschichte der gegenseitigen Durchdringung einer sozialen Bewegung und eines Massenmediums.
Als eingetragenem und gemeinnützigem Verein gehören ihr neben dem ZDF auch die sechs Wohlfahrtsverbände an: Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Zentralstelle der Juden in Deutschland. Die Aktion Mensch rückte die Unterstützung behinderter Kinder erstmals in den Blickpunkt der Gesellschaft - durch eine schonungslose Berichterstattung im ZDF, durch einen damals einmaligen Spendenaufruf und mit einer Soziallotterie, die heute die größte in Deutschland ist.
Die Lotterie versetzt die Aktion Mensch in die Lage, jeden Monat zwischen 70 und 120 Projekte der Behindertenhilfe und -selbsthilfe zu fördern. In den fast 40 Jahren seit Gründung wurden knapp 2 Milliarden Euro an insgesamt 40.000 Projekte vergeben. Grundlage für diesen Erfolg ist die Lotterie der Aktion Mensch. Sie bietet allen Mitspielern eine doppelte Chance: sich eigene Wünsche zu erfüllen und sich gleichzeitig sozial zu engagieren. Dieses Konzept hat die Aktion Mensch zur erfolgreichsten Soziallotterie Deutschlands gemacht.
"Vorrangiger Zweck der Aktion Mensch ist, Maßnahmen und Einrichtungen anerkannter freier gemeinnütziger Träger im Bereich der Behindertenhilfe zu fördern sowie Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen und zu fördern. Der Verein kann darüber hinaus Maßnahmen und Einrichtungen anerkannter freier gemeinnütziger Träger im Bereich der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und der Kinder- und Jugendhilfe fördern." (Satzung der Aktion Mensch, 9. Juni 1999) Ziel ist, Menschen mit Behinderungen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie größtmögliche Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu ermöglichen. Außerdem möchte die Aktion Mensch die Lage von Menschen mit Behinderungen in Deutschland flächendeckend verbessern, diese in der Öffentlichkeit bewusst machen und zugleich an die Verantwortung der Mitbürger und des Staates zur solidarischen Hilfe appellieren.
Gefördert werden insbesondere Einrichtungen, die diagnostisch, therapeutisch oder beratend tätig sind. Darüber hinaus werden Wohnprojekte, integrative Kindergärten und Schulen, aber auch Familienentlastende Dienste und Beratungsstellen unterstützt. Waren es zunächst fast ausschließlich Projekte für Kinder und Jugendliche, die von der Aktion Mensch gefördert wurden, so änderte sich dies 1984 mit der Aufhebung der Altersbegrenzung von 35 Jahren. Denn auch bei den Erwachsenen waren erhebliche Defizite erkennbar. 1995 verschob die Aktion Mensch in der Förderpolitik die Akzente. Wurden bis dahin in erster Linie Großprojekte unterstützt, stehen seitdem vor allem kleinere, ambulante Angebote im Vordergrund, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Mit zeitlich begrenzten Förderprogrammen möchte die Aktion Mensch seit 2000 zudem behinderten- und sozialpolitische Akzente setzen.
Die Wahrnehmung von Behinderung in Deutschland veränderte die Aktion Mensch ab 1995 zunächst mit der "Pro-Respekt"- Kampagne. 1997 initiierte sie die größte Sozialkampagne Deutschlands, die "Aktion Grundgesetz". In ihr streiten die Aktion Mensch und über 100 Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe für die Umsetzung des Grundgesetzgebotes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Seit 1998 hat die "Aktion Grundgesetz" den "Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" am 5. Mai zur festen Einrichtung in Deutschland gemacht.
Da der Verein nicht nur Kinder, sondern alle Menschen mit Behinderungen fördert und sich vor allem behinderte Menschen zunehmend an dem Image stießen, das mit dem Begriff "Sorgenkind" verbunden ist, beschloss die Mitgliederversammlung 1999, die Aktion Sorgenkind zum 1. März 2000 in Aktion Mensch umzubenennen. Der neue Name spiegelt sowohl das größere Aufgabenspektrum der Aktion Mensch als auch den gesellschaftlichen Perspektivenwechsel im Umgang mit Menschen mit Behinderungen wider.
Am 1. Januar2003 startete der neue Förderschwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe und gleich im ersten Jahr konnten mehr als 120 Projekte mit rund 12 Millionen Euro gefördert werden. Dieses Engagement ist langfristig angelegt, da es für junge Menschen immer schwieriger wird, das eigene Leben zu planen und selbstständig zu gestalten - unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung. Gleichzeitig können die Träger der Kinder- und Jugendhilfe nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen, um passende Angebote zu entwickeln.
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