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Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (in Deutschland an einer Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)).


Die Ausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Aktien, die gemeinsam emittiert werden, bezeichnet man als Tranche.


Aktien werden zunächst bei der Gründung der Aktiengesellschaft und später normalerweise im Rahmen von Kapitalerhöhungen ausgegeben.


Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z.B. "50 €". Er beträgt dann 50 € am Grundkapital.


Bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie oder Stückaktie) entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 100.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 100 €.


Der Buchwert einer Aktie berechnet sich wie folgt:


Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Aktienkapital) * Nennwert pro Aktie Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert genannt.


Das Unternehmen kann über die Dividende die Aktionäre am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird auf der Hauptversammlung des Unternehmens festgelegt. Als Anlageprodukt ist die Aktie aber nicht hauptsächlich wegen der Dividende interessant. Die größten Renditechancen bieten die Kurssteigerungen der Aktie. Ein Investment in Aktien ist grundsätzlich aber mit dem Risiko des Totalverlust des eingesetzten Kapitals behaftet.


Wird eine Aktie vor Ablauf eines Jahres verkauft, wird in Deutschland eine Spekulationssteuer erhoben.


Aktienarten

Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.


Man unterscheidet dabei insbesondere Stammaktien und Vorzugsaktien. Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen "Vorzug", in der Regel eine höhere Dividende.


Desweiteren werden Aktien in Stückaktien (Inhaberaktien), Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterschieden. Im Gegensatz zu den Stückaktien werden bei den Namensaktien die Besitzer der einzelnen Aktien in ein Aktienbuch eingetragen. Das Unternehmen kennt dann seine Aktionäre und ihre Anteile. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften (z.B. Lufthansa AG).


Die Vinkulierung von Namensaktien wird üblicherweise eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien auszuschließen. Der Kauf (bzw. Verkauf) dieser Aktien ist an bestimmte Bedingungen, normalerweise die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Für an der Börse notierte Unternehmen hat sich die Vinkulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich problematisch erwiesen, da der öffentliche Handel einen Widerspruch zu dem mit der Vinkulierung ausgedrückten Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur darstellt.


Es ist rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren, und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.


Aktien können an Börsen gehandelt werden.


Der Name Wertpapier stammt daher, dass Aktien früher als effektive Stücke ausgegeben wurden, d.h. eine Urkunde, auf der z.B. Nominalwert oder Stückzahl angegeben waren. Heute besitzen Anteilseigner die Aktien i.d.R. aus Kostengründen nicht mehr als einzelne Urkunden, sondern lassen die Aktien von einer Bank in einem Depot verwalten. Auch bei den Depotbanken liegen meist keine effektiven Stücke vor, sondern es wird nur ein Anteil an einem einzigen effektiven Stück verwaltet, dass meist bei einer Wertpapiersammelbank, dem so genannten Kassenverein, als Sammelurkunde verwahrt wird. Man spricht in diesen Fällen von Girosammelverwahrung.


Ein anderes Hobby ist das Sammeln von historischen, wertlosen effektiven Wertpapieren, so genannte Nonvaleurs. Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und Schuldverschreibungen mit Zinsschein sowie Erneuerungsschein oder Talon.


Siehe auch: Aktionär, Kleinaktionär, Aussetzung des Handels, Gewinnwarnung, Scripophilie


Weblinks



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