Als Akte bezeichnet man die Zusammenfassung des Schriftguts, das bei einem Verwaltungsvorgang entsteht. Sie besteht in der Regel aus mehreren Schriftstücken. Die Zusammenfügung nennt man in der archivischen Fachterminologie Formierung. Neben den Handakten der Sachbearbeiter gibt es Akten in der Registratur und Akten als Archivgut.
Als Form von Schriftlichkeit in der Verwaltung existieren Akten seit dem späten Mittelalter, im 16. Jahrhundert haben sie sich überall in Europa durchgesetzt.
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