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Akkreditierung

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Der Begriff Akkreditierung (lat. accredere, Glauben schenken) wird in verschiedenen Bereichen benutzt, um den Umstand zu beschreiben, dass eine allgemein anerkannte Instanz einer anderen Instanz das Erfüllen einer besonderen (nützlichen) Eigenschaft bescheinigt.


Inhaltsverzeichnis


1 Politik

2 Wirtschaft

3 Bildung

4 Weblinks


Politik

In der Diplomatie wird durch die Übergabe des so genannten Akkreditivs (Beglaubigungsurkunde) ein ausländischer Diplomat in seinem Amt beglaubigt.


Wirtschaft

Im Wirtschaftsleben bedeutet Akkreditierung, dass eine Prüfstelle die Voraussetzungen zur Durchführung von Zertifizierungen im Rahmen von Qualitätsmanagement-Verfahren, Konformitätsbewertungen und anderes mehr erfüllt.


Bildung

Eine Einrichtung kann durch die öffentliche Verwaltung akkreditiert werden. Sie darf dann mit Mitteln der öffentlichen Hand Bildungsmaßnahmen durchführen.


Speziell im Hochschulbereich verfolgt die Akkreditierung folgende Ziele:


  • 1. Qualität von Lehre und Studium sichern;
  • 2. Mobilität der Studierenden erhöhen;
  • 3. internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen verbessern (nota bene: die Akkreditierung garantiert an sich noch nicht die internationale Anerkennung);
  • 4. Studierenden, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bakkalaureus-/Bachelor- und Magister-/Master-Studiengänge erleichtern;
  • 5. Transparenz der Studiengänge erhöhen.


In Deutschland wurde am 8. Dezember 1998 zu diesem Zweck der Akkreditierungsrat eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum Studiengänge akkreditieren, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen, welche in großem Umfang im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt werden. Die Agenturen wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.


Die Akkreditierung erfolgt, in dem die Einhaltung von Mindeststandards geprüft wird. Hier ist kritisch anzumerken, dass die Ausrichtung auf Minimalanforderung im besten Fall zur Qualitätssicherung, aber vermutlich noch nicht zur Qualitätssteigerung reicht. Ebenfalls kritisch muss das Vorhaben beobachtet werden, dass sich die Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bakkalaureus/Bachelor (BA) und Magister/Master (MA) zunächst auf die Beurteilung der von den Hochschulen vorgelegten Konzepte für die entsprechenden Studiengänge bezieht. Ob das Konzept dann auch in der beabsichtigten Form umgesetzt wird, müsste erneut überprüft werden.


Weblinks



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