Unter Akklamation, (allg. Beifall, Zustimmung, von lat. acclamatio, Zuruf; aus a, zu, und clamare, rufen) versteht man in Politik und Recht eine veraltete Form der Wahl, insbesondere in kleinen Gremien, oder bei nur einem Kandidaten. Bei der Akklamation wird per Zuruf (oder einfach per Handzeichen) etwas angenommen, oder abgelehnt. Beispiel:
"Heute ernennen wir Herrn B. zum Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit. Stimmen alle dem zu?" - Alle sagen laut "Ja".
Im akademischen Umfeld erfolgt die Akklamation durch Klopfen auf den Tisch.
Erheben sich Widersprüche, muss per Handaufheben abgestimmt werden.
In der römischen Geschichte bezeichnet Akklamation insbesondere die Ausrufung eines siegreichen Feldherrn auf dem Schlachtfeld zum Imperator.
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