Die Akademie der Künste in Berlin ist seit 1. Januar2004 eine Einrichtung des Bundes mit der Aufgabe, die Kunst zu fördern. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes erfolgt noch. Die Länder Berlin und Brandenburg werden ebenfalls ein Mitspracherecht bekommen.
Die Akademie der Künste existiert in der derzeitigen Form seit dem 1. Oktober1993; sie ging hervor aus der Deutschen Akademie der Künste in Berlin (Ost) (1950 gegründet) und der Akademie der Künste in Berlin (West) (1954 gegründet); letztlich jedoch reichen die Anfänge zurück bis zur Academie der Mahler-, Bildhauer- und Architectur-Kunst, die Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, der spätere preußische König Friedrich I. 1696 ins Leben rief.
Die Akademie verfügt über einen umfangreiches Archiv zu Kunst und Kultur. Sie gliedert sich in folgende Abteilungen mit jeweils eigenem Direktoren:
Neue Mitglieder werden von der jeweiligen Abteilung gewählt. Die Mitgliedervesammlung bestätigt diese Wahl. Die Berufung Neuer Mitglieder erfolgt durch den Präsidenten.
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