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Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights

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Das TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums bzw. Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest, um "sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden".


Inhaltsverzeichnis


1 Bedeutung des TRIPS

2 Geschichte

  2.1 GATT

  2.2 WTO

3 Kritik

  3.1 AIDS-Medikamente

  3.2 Software-Patente

  3.3 Microsoft

4 Siehe auch

5 Weblinks


Bedeutung des TRIPS

Das TRIPS regelt Rechtsgebiete wie:




Das TRIPS fordert von den Mitgliedsstaaten u.a. Rechtsschutz für folgende Bereiche:


  • Urheberrechtsbestimmungen müssen 50 Jahre lang ab dem Tod des Autors aufrecht erhalten werden
  • Urheberrecht muss automatisch zugestanden werden und bedarf keiner Formalität wie einer Registrierung oder eines Verlängerungsantrages
  • Computerprogramme müssen als "Werke der Literatur" im Sinne des Urheberrechts angesehen werden und daher auch den gleichen Schutz erhalten
  • Nationale Ausnahmen des Urheberrechts (wie "fair use" in den USA) müssen stark begrenzt werden
  • Patente müssen auf allen Gebieten bewilligt werden (unabhängig davon, ob dies auch im allgemeinen Interesse ist)
  • Die Ausnahmen des Patentgesetzes müssen fast genauso streng begrenzt werden wie die Ausnahmen des Urheberrechtsgesetzes
  • In jedem Staat dürfen Gesetze über geistiges Eigentum den eigenen Einwohnern nicht mehr Rechte oder Vorteile gewähren als Bürgern anderer TRIPS-Staaten (dies wird auch Inländerbehandlung genannt). Das TRIPS-Abkommen besitzt auch eine Meistbegünstigungsklausel.


Viele der TRIPS-Bestimmungen auf das Kopierverbot wurden von der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst übernommen.


Geschichte

GATT

Das TRIPS-Abkommen wurde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) am Ende der Uruguay-Runde 1994 hinzugefügt. Die Einbeziehung des TRIPS-Abkommen erfolgte vor allem auf Drängen der Vereinigten Staaten, gestützt durch die EU, Japan und andere Erste-Welt-Länder. Weiteren Einfluss hatten die Kampagnen der einseitigen ökonomischen Ermutigung (unter dem Allgemeinen Präferenzsystem) und des Zwangs (unter Abschnitt 301 des "Trade Act"). Die amerikanische Strategie zur Verknüpfung von Handelsrichtlinien mit Richtlinien des geistigen Eigentums hat ihren Ursprung in den achtziger Jahren in der Führungsetage von Pfizer Inc., einem globalen Pharmazeutik-Unternehmen. Pfizer mobilisierte US-Unternehmen und machte so die Maximierung von Privilegien an geistigem Eigentum zur Top-Priorität der US-Handelspolitik.


Nach der Uruguay-Runde wurde das GATT zur Grundlage der Welthandelsorganisation (WTO). Nachdem die Ratifizierung des TRIPS-Abkommens für eine WTO-Mitgliedschaft verpflichtend ist, muss jeder Staat, der Zugang zu den Märkten der WTO-Mitglieder erlangen will, die sehr strengen Regelungen des geistigen Eigentums des TRIPS-Abkommens in nationales Recht umsetzen.


WTO

Darüber hinaus besitzt das TRIPS-Abkommen im Gegensatz zu anderen internationalen Vereinbarungen einen mächtigen Durchsetzungsmechanismus. Staaten, die ihr Rechtsystem für geistiges Eigentum nicht TRIPS-konform gestalten, können durch den WTO-Streitschlichtungsmechanismus diszipliniert werden, der es ermöglicht, Handelssanktionen gegen abtrünnige Staaten zu verhängen.


Kritik

Seit das TRIPS-Abkommen in Kraft getreten ist, muss sich die WTO mit zunehmender Kritik von Entwicklungsländern, Wissenschaftlern und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) auseinandersetzen. Aufgrund der Entscheidungsprozesse in der WTO ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass selbst eine enorme politische Opposition viel dazu beitragen könnte, das TRIPS-Abkommen zu entschärfen.


Von Lobbyisten in Sachen Urheberrecht werden häufig politische Sachzwänge mit Verweis auf angebliche Obligationen aus dem TRIPS Abkommen verbreitet und zur Durchsetzung nationaler Regelungsvorhaben verwendet.


Es zeigt sich, dass ein Vertrag, der zur Handelsregulierung gedacht war, für eine ökonomisch nicht mehr zu fundierende Ausweitung des Rechtsschutzes zugunsten der am Rechtsschutz verdienenden Gruppen ausgeweitet werden soll.


AIDS-Medikamente

Die bisher heftigste Auseinandersetzung fand über AIDS-Medikamente für Afrika statt. Trotz der unvertretbaren Rolle, die Patente in Afrika bei der Aushöhlung des öffentlichen Gesundheitswesens spielten, wurde das TRIPS-Abkommen nicht abgeändert. Stattdessen wurde im November 2001 die "Doha Declaration", eine erläuternde Stellungnahme, herausgegeben. Diese weist darauf hin, dass Staaten durch das TRIPS-Abkommen nicht daran gehindert werden sollen, Krisen im öffentlichen Gesundheitswesens zu bewältigen. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten die Vereinigten Staaten (und in geringerem Ausmaß auch andere entwickelte Nationen) auf Geheiß der PhRMA (Vertretung der pharmazeutischen Industrie in den USA) daran, die Auswirkungen dieser Erklärung so gering wie möglich zu halten.


Software-Patente

Die amerikanische EU Delegation hat anlässlich der Debatte um die Einführung von Softwarepatentierung die Behauptung lanciert, TRIPS Artikel 27 fordere Software-Patente. Dies wurde auch von Patentanwaltsverbänden verbreitet.


Microsoft

Die Europäische Kommission verhängt am 24. März 2004 wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen eine Strafe von 497,2 Mio Euro gegen den Microsoft-Konzern; er will sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof, als auch vor der WTO mittels dem TRIPS-Abkommen diese Urteil anfechten.


Siehe auch



Weblinks



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