Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Verwendung des Begriffes Äquivalenz in der Logik. Die Bedeutung in der Rechtswissenschaft siehe hier: Äquivalenz (Recht)
Eine Äquivalenz (v. lat.: aequus = gleich + valere = wert sein) bezeichnet
in der Bildungssprache die Gleichwertigkeit verschiedener Dinge
eine äquivalente Umformung einer Gleichung ist dann gegeben, wenn sich die Lösungsmenge der Gleichung und deren Umformung nicht ändert. Beispiel:
3+4=4+x
insbesondere die Äquivalenz von Matrizen: Die quadratischen Matrizen A und B sind äquivalent, wenn es invertierbare Matrizen S und T gibt, so dass A = S·B·T.
logisch die Verknüpfung von Aussage a mit Aussage b, sodass die Verknüpfung genau dann wahr ist, wenn a und b den gleichen Wahrheitswert haben.
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