Ein Administrator (von lat.administrare: "verwalten") ist ein Verwalter und Betreuer.
Diözesanadministrator ist die Bezeichnung des Verwalters einer Diözese. Dieser ist für gewöhnlich ein Weihbischof oder Bischof einer anderen Diözese und amtiert im Zeitraum einer Sedisvakanz, also nach dem Rücktritt oder Tod des Diözesanbischofs, bis zur Amtseinführung des neuen Diözesanbischofs. Innerhalb seiner Amtszeit kann er nichts verfügen, was endgültigen Charakter besitzt.
Der Apostolische Administrator ist der Leiter einer Apostolischen Administratur. Auch er ist Bischof, jedoch lediglich Titularbischof. Apostolische Administraturen werden errichtet, wenn die politische Situation eines Landes die Errichtung eines Bistums nicht zulässt, sind also immer von vorübergehendem Charakter und als Notlösung gedacht. Dies war z.B. in der DDR der Fall.
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