ad acta (lateinzu den Akten) ist eine lateinische Amtsbezeichnung. Es wird mit a. a. abgekürzt.
Dieser ehemals amtliche Vermerk wurde auf Eingaben angebracht, die keiner Entscheidung mehr bedürfen und archiviert wurden. In der heutigen Verwendung bedeutet ad acta legen, dass etwas erledigt ist.
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